Landkreisversammlung fordert zur Stabilisierung der Kreisfinanzen auf

Forderungen der Landkreisversammlung infolge der aktuellen Kreisumlageurteile

Soforthilfen für Landkreis Mansfeld-Südharz, Neuberechnung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und gutachterliche Ermittlung einer auskömmlichen Finanzausgleichsmasse


Die Landräte und Kreistagsvorsitzenden haben auf ihrer heutigen Landkreisversammlung sowohl Landesregierung als auch Landtag aufgefordert, kurzfristig auf die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (OVG) zu reagieren und dringend notwendige Maßnahmen zur Stabilisierung der Kreisfinanzen einzuleiten.

Das OVG hatte am 12. Dezember 2023 im Verfahren des Landkreises Mansfeld-Südharz abschließend entschieden, dass der Landkreis die Kreisumlage so weit absenken muss, dass nur höchstens ein Viertel der kreisangehörigen Gemeinden durch die Kreisumlagezahlung dauerhaft unterfinanziert ist.

„Diese Obergrenze trifft nach einer Erhebung des Innenministeriums fast die Hälfte aller Landkreise in Sachsen-Anhalt, denen in der Folge Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr verloren gehen können. Damit die Landkreise ihre vielfältigen Aufgaben mit zahlreichen Rechtsverpflichtungen weiterhin erfüllen können, müssen diese Einnahmeausfälle vom Land ausgeglichen werden,“ stellt Götz Ulrich, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, heute im Ergebnis der internen Beratung aller Landkreise in Magdeburg fest.

„Das Finanzausgleichsgesetz 2024 hat die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit noch völlig unberücksichtigt gelassen und ist sogar von deutlich höheren Kreisumlagezahlungen der Gemeinden an die Landkreise ausgegangen. Diese Annahme erweist sich nun als falsch und muss dringend korrigiert werden,“ ergänzt Vizepräsident Markus Bauer.

Die Landkreisversammlung fordert vom Land:

  1. Sofortige Bereitstellung von Liquiditätshilfen an den Landkreis Mansfeld-Südharz und andere betroffene Landkreise zum Ausgleich der Einnahmeausfälle bei der Kreisumlage sowie Gerichts- und Anwaltskosten aus rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen.
  2. Neuberechnung der FAG-Zuweisungen 2024 an die Landkreise mit Einnahmen aus der Kreisumlage in nur verfassungsrechtlich zulässiger Höhe und entsprechende Aufstockung durch das Land.
  3. Kurzfristige Beauftragung eines Gutachtens zur Ermittlung der auskömmlichen Höhe der Finanzausgleichsmasse im Finanzausgleichsgesetz unter Wahrung der finanziellen Mindestausstattung der gesamten kommunalen Ebene und unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Gleichzeitig ist von der Landkreisversammlung einstimmig beschlossen worden, prüfen zu lassen, ob das Fünfte Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vom 14. Dezember 2023 den geltenden Verfassungsgrundsätzen entspricht.

Die Landesregierung hat die Kommunalen Spitzenverbände für den 13. Februar 2024 zu einem „Gespräch zum Thema Kreisumlagefestsetzung“ eingeladen. Die Landkreisversammlung erwartet hier dringend im Interesse der kreislichen Selbstverwaltung konkrete Ergebnisse.

 

 

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