Unterhaltsvorschuss online beantragen

 

Salzlandkreis vereinfacht Antragstellung für Alleinerziehende, die auf Hilfe angewiesen sind.

Bernburg. Leichter zum Unterhaltsvorschuss! Alleinerziehende im Salzlandkreis können ab sofort den notwendigen Antrag bzw. auf Verlängerung des Vorschusses online stellen. Ein entsprechender Link auf der Internetseite des zuständigen Fachdienstes Jugend und Familie des Salzlandkreises führt auf die Seite unterhaltsvorschuss-online.de. Dort ist neben einem Schnell-Check zur Antragsberechtigung auch die Antragstellung möglich. Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten.

Mit dieser neuen Möglichkeit setzt der Salzlandkreis sowohl eines der selbst gesteckten Ziele der Zukunftsstrategie Salzlandkreis 2030 als auch die Vorgaben des sogenannten Onlinezugangsgesetzes in diesem Bereich um. Das Gesetz verpflichtet öffentliche Verwaltungen, Dienstleistungen auch online anzubieten. Die Software stammt aus dem Freistaat Bremen. Anhand der Postleitzahl werden Antragsteller automatisch an das zuständige Amt weitergeleitet. Die Kreisverwaltung implementierte die Software mit entsprechenden Schnittstellen in ihre Fachprogramme.

„Online Anträge zu stellen, ist nicht nur aus Nutzerperspektive eine Erleichterung, sondern auch für uns in der Antragsbearbeitung. Denn künftig können wir die damit verbundenen Verwaltungsschritte digital erledigen. Damit steigern wir angesichts der Antragszahlen die Effizienz“, erklärt die zuständige Fachbereichsleiterin Anke Meyer. Im laufenden Jahr bearbeitet der Salzlandkreis 2929 Unterhaltsvorschuss-Fälle. Die Fachbereichsleiterin bezeichnet die Einführung als Gewinn für beide Seiten. Landrat Markus Bauer ergänzt: „Dank der digitalen Möglichkeiten können wir innovative Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger anbieten.“

Ein weiterer Vorteil des Online-Antrags: ein digitaler Assistent hilft bei der Eingabe der Informationen auf der Internetseite. So wird die Wahrscheinlichkeit gesenkt, Fehler beim Ausfüllen zu machen. Das wiederum erspart den Sachbearbeitern der Kreisverwaltung Rückfragen – ein weiterer Zeitgewinn bei der schnellen Antragsbearbeitung. Notwendige Dokumente und Nachweise können ebenfalls hochgeladen werden. Notwendig ist in der Regel nur noch eine Unterschrift des Antrags, die per Post nachgereicht werden kann. Wer einen Ausweis mit Online-Funktion besitzt, muss die Unterschrift nicht mehr nachreichen.

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