Befallenes Grüngut kann in die Bio-Tonne – UNB und KWB weisen auf die rechtlichen Vorgaben hin.
Bernburg. Epidemieartig breitet sich der Buchsbaumszünsler immer weiter aus, auch im Salzlandkreis. „Die Nachfragen von Gartenbesitzern, wie mit befallenen Pflanzen umzugehen ist, häufen sich bei uns“, sagt Stefanie Olsen, die Fachdienstleiterin Natur und Umwelt beim Salzlandkreis. „Dabei geht es vor allem auch um die Frage, wie das befallene Grüngut richtig entsorgt und so eine weitere Ausbreitung möglichst eingeschränkt oder vermieden werden kann. Wichtig auf jeden Fall: Das mit Buchsbaumzünsler befallene Material gehört nicht auf den eigenen Komposthaufen im Garten!“
Ralf Felgenträger, Leiter des für Entsorgung zuständigen Kreiswirtschaftsbetriebs (KWB), erklärt: „Die Abfälle dürfen wie jedes Grüngut in Kleinmengen über die Bio-Tonne entsorgt werden. Reicht die Bio-Tonne nicht aus, sollte das befallene Grüngut aber möglichst zügig und sicher, das heißt in Bio-Säcken verpackt oder abgedeckt, zu den Wertstoffhöfen im Kreis gebracht werden, damit es sachgerecht verwertet bzw. entsorgt wird.“
Der Buchsbaumzünsler ist ein Kleinfalter, der aus Asien nach Europa eingeschleppt wurde und seine Eier hauptsächlich an den Blättern des Buchsbaums ablegt. Ab Mitte März und bis August entstehen etwa alle zwei bis drei Monate neue Raupengenerationen, die am Buchs fressen, bis zum Totalschaden.
„Buchsbäume sollten daher regelmäßig auf einen Befall kontrolliert werden“, rät Stefanie Olsen. „Die Raupen fressen sich sonst immer weiter von innen nach außen.“ Die befallenen Pflanzenteile und deren Gespinste sollten daher konsequent herausgeschnitten werden. „Wer allerdings den vom Zünsler befallenen Baum oder Strauch ganz entfernen muss, der braucht gemäß Bundesnaturschutzgesetz für die Zeit vom 1. März bis 30. September eine naturschutzrechtliche Erlaubnis, die er bei uns in der unteren Naturschutzbehörde (UNB) einholen kann.“