„Priorität muss haben, Geflügel jetzt besonders zu schützen“
Salzlandkreis verbietet nach Geflügelpest-Fall alle Ausstellungen und mobilen Verkauf von Lebendgeflügel per Allgemeinverfügung. Amtstierärztin appelliert noch einmal an alle Züchter, Hygienevorgaben strikt einzuhalten.
Bernburg. Geflügelausstellungen und der mobile Verkauf von Lebendgeflügel sind im Salzlandkreis bis auf Weiteres verboten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Kreisverwaltung am heutigen Montag veröffentlicht. Das Verbot des zuständigen Fachdienstes für Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz des Salzlandkreises stellt eine weitere Folge des Geflügelpestfalles in Biendorf vor Weihnachten dar. Damals war das hochansteckende Geflügelpest-Virus erstmals seit vergangenen Februar wieder amtlich im Salzlandkreis festgestellt worden.
Amtstierärztin Dr. Marina Bradtke hatte in den vergangenen Tagen bereits alle Veranstaltungsleiter genehmigter Ausstellungen im Salzlandkreis mündlich über das Verbot informiert. Die Amtstierärztin sagt, aufgrund des jüngsten Ausbruchs und der Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts zur allgemeinen Tierseuchenlage in Deutschland sei derzeit oberstes Gebot, das Geflügel besonders zu schützen. Das Virus ist nach Angaben des Friedrich-Löffler-Instituts längst in der Wildvogelpopulation verbreitet.
„Wir bedauern die Entscheidung, weil wir um die damit verbundenen Einschränkungen wissen. Aber die Gefahr einer Übertragung des hochansteckenden Virus ist einfach zu groß.“ Die Amtstierärztin verweist auf eine Ausstellung in Mecklenburg-Vorpommern, die im November 67 sogenannte Sekundäransteckungen zur Folge hatte. Etliche wertvolle Zuchtbestände mussten danach getötet werden. „Dahinter steckt viel Leid für die Tiere. Auch wirtschaftliche Schäden können damit verbunden sein“, erklärt Dr. Marina Bradtke.
Die Amtstierärztin appelliert in diesem Zusammenhang noch einmal an alle Züchter, zwingend Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Geflügels einzuhalten. Dazu gehört, sicherzustellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Notwendig sei auch, bei Erkrankungen oder gehäuftem Verenden von Geflügel den Hoftierarzt hinzuzuziehen. Der Umgang mit der Tierseuche werde erst einfacher, sobald passende Impfstoffe für das Geflügel zur Verfügung stehe, so die Amtstierärztin.
Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 4/2022 zum Schutz gegen die Geflügelpest ist in Kraft.
Lesen Sie dazu im Amtsblatt Nr. 1 vom 2. Januar 2023