Geflügelpest: Ausstellungsverbot aufgehoben

Keine weiteren Fälle der Geflügelpest im Salzlandkreis registriert. Amtstierärztin mahnt Geflügelhalter weiterhin zur Vorsicht.


Bernburg. Geflügelhalter im Salzlandkreis können ihr Geflügel ab sofort wieder öffentlich ausstellen. Auch der mobile Handel ist wieder erlaubt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Salzlandkreis in dieser Woche erlassen. Zugleich mahnt Amtstierärztin Dr. Marina Bradtke weiterhin zur Vorsicht. „Die Gefahr des Eintrags der aviären Influenza in Hausgeflügelbestände ist weiterhin nicht zu unterschätzen, denn das Virus ist in der Wildvogelpopulation inzwischen stark verbreitet.“

Der Salzlandkreis hatte Anfang Januar ein Ausstellungsverbot erlassen, weil die Gefahr einer Weiterverbreitung über Ausstellungen und den mobilen Geflügelhandel in Zusammenhang mit Ausbrüchen in anderen Bundesländern stark angewachsen, etliche Fälle bei Wildvögeln nachgewiesen wurden und die Geflügelpest in einem Bestand eines privaten Geflügelzüchters im Salzlandkreis amtlich festgestellt worden war.

Mit der aviären Influenza, gemeinhin als Geflügelpest bekannt, können sich Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Zum Tod führt die Infektion sehr oft bei empfindlichem Hausgeflügel. Eine Schutzimpfung für Geflügel gibt es derzeit nicht.

Amtstierärztin Dr. Marina Bradtke ruft Geflügelhalter im Salzlandkreis auf, die rechtlich verbindlichen Maßnahmen zum Schutz des Geflügels konsequent umzusetzen. Dazu gehört, sicherzustellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden, und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden Bei Erkrankungen oder gehäuftem Verenden von Geflügel ist der Hoftierarzt hinzuzuziehen.

 

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