Kreiswirtschaftsbetrieb weist auf die geltenden Zahlungsmodalitäten hin. Neuer Bescheid erst bei Änderungen.
Bernburg/SLK. Auf Grund vermehrter Anfragen stellt der Kreiswirtschaftsbetrieb (KWB) klar, dass kein separater Abfallgebührenbescheid 2023 versandt wird, da sich die Abfallgebühren und Rechtsgrundlagen nicht geändert haben. Erst wenn sich die Abfallgebühren oder Rechtsgrundlagen ändern, wird ein neuer Gebührenbescheid versandt.
Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende überweisen die fälligen Abfallentsorgungsgebühren in gleicher Höhe wie im Jahr 2022. Sollte dafür der gültige Gebührenbescheid aus 2022 nicht verfügbar sein, können Gebührenzahler sich an den KWB wenden, um eine Kopie anzufordern. Zur Verfügung stehen die E-Mailadressen info@kwb-slk.de bzw. .
Wer seiner Bank einen Dauerauftrag oder dem KWB ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, muss nichts unternehmen.
Infos und aktuelle Mitteilungen sind nachzulesen auf der Homepage des KWB unter www.kwb-slk.de und in der kostenfreien Smartphone-App, die auch den Vorteil bietet, sich an die persönlichen Termine rund um die Entsorgung erinnern zu lassen sowie Informationen zur Abfallentsorgung im Salzlandkreis sofort und überall abzurufen.