Mit dem 01.03.2023 tritt der vom Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigte Wegfall der Testpflicht (>>> Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung) in medizinischen Einrichtungen nach § 28b Infektionsschutzgesetz, wonach nur entsprechend nach § 22a Abs. 3 IfSG (mindestens zertifizierter Antigen-Schnelltest) getestete Personen Zutritt zu einer solchen Einrichtung hatten, in Kraft.
Dies betrifft
Für diese Einrichtungen ist nunmehr kein gesetzlich geregelter Negativtest zum Betreten der Einrichtung mehr erforderlich.
Zudem schließt das Testzentrum des Salzlandkreises in der Thomas-Müntzer-Straße 41 in Bernburg (Saale) vorläufig zum 01.03.2023. Am 28.02.2023 öffnet das Testzentrum letztmalig für Personen, die einen positiven Antigen-Schnelltest vorlegen können und eine Bestätigung mittels eines PCR-Testes benötigt.