Aktuelle Verordnung regelt Wegfall der Testpflicht

Mit dem 01.03.2023 tritt der vom Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigte Wegfall der Testpflicht (>>> Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung) in medizinischen Einrichtungen nach § 28b Infektionsschutzgesetz, wonach nur entsprechend nach § 22a Abs. 3 IfSG (mindestens zertifizierter Antigen-Schnelltest) getestete Personen Zutritt zu einer solchen Einrichtung hatten, in Kraft.

Dies betrifft

  • Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, in denen den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erbracht wird sowie
  • voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbare.

Für diese Einrichtungen ist nunmehr kein gesetzlich geregelter Negativtest zum Betreten der Einrichtung mehr erforderlich.

Zudem schließt das Testzentrum des Salzlandkreises in der Thomas-Müntzer-Straße 41 in Bernburg (Saale) vorläufig zum 01.03.2023. Am 28.02.2023 öffnet das Testzentrum letztmalig für Personen, die einen positiven Antigen-Schnelltest vorlegen können und eine Bestätigung mittels eines PCR-Testes benötigt.

 

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