Jetzt Jugendschöffe werden - Im Salzlandkreis werden ehrenamtliche Laienrichter gesucht. Bewerberlisten füllen sich – bis 22. März bleibt weiter Zeit.

Bernburg. Beim Salzlandkreis ist die Vorschlagsliste für Aschersleben namentlich bereits gut gefüllt – für die Amtsgerichte in Bernburg und Schönebeck geht die Suche weiter: Noch bis zum 22. März kann sich melden, wer Interesse hat, im Ehrenamt als Jugendschöffe in Bernburg oder Schönebeck tätig zu werden und ebenso in die Bewerberliste der Kreisverwaltung aufgenommen werden will.

Der Salzlandkreis sucht derzeit insgesamt 130 Frauen und Männer, die bereit sind, von 2024 bis 2028 speziell als Jugendschöffe das Ehrenamt an den regionalen Amtsgerichten sowie am Landgericht Magdeburg auszufüllen und als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilzunehmen.

In der zweiten Jahreshälfte wählt dann der Schöffenwahlausschuss bei den Gerichten die Haupt- und Hilfsschöffen aus den Kandidatenlisten, die der Jugendhilfeausschuss im Kreistag in doppelter Anzahl vorschlägt.

Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit und Sprachkenntnis, die im Salzlandkreis wohnen und zu Jahresbeginn 2024 zwischen 25 und höchstens 69 Jahre alt sind, können sich melden. Es gibt einige andere Bedingungen, die erfüllt sein müssen - erläutert auch auf der Homepage des Salzlandkreises - , denn die Aufgabe ist höchst verantwortungsvoll. Interessenten sollten sich also gründlich informieren und gedanklich damit auseinandersetzen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie sitzen in Strafverfahren mit auf der Richterbank und ihr Urteil zählt so viel wie das eines Berufsrichters. Gefragt sind daher soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis, dazu Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, geistige Beweglichkeit und auch gesundheitliche Eignung - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes. Schöffen müssen, wie Berufsrichter auch, zum Urteilen über Menschen und Tatbestände alle Beweise würdigen, die sich aus Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten lassen. Juristische Kenntnisse sind für das Ehrenamt  nicht erforderlich, aber Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Sie müssen in jedem Fall bereit sein, Zeit zu investieren und sich auch weiterzubilden über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.

Wer im Salzlandkreis Interesse am Ehrenamt als Jugendschöffe hat und in die Vorschlagsliste aufgenommen werden will, kann sich bis zum 22.03.2023 bewerben: beim Salzlandkreis, Fachdienst Zentraler Service, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale). Ansprechpartnerin ist Frau Bochnig, Telefon +49 3471 684 – 1146.

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