Interimslösung für Amtsarzt im Salzlandkreis

Interimslösung in der Amtsarztfrage
Heike Leonhardt geht Ende des Jahres in ihren verdienten Ruhestand, will die Kreisverwaltung aber weiter in Teilzeit unterstützen. Landrat weist Gesundheitsministerium noch einmal auf Situation hin.


Bernburg. Der Salzlandkreis wird ab dem kommenden Jahr doch noch auf eine Amtsärztin zurückgreifen können. Heike Leonhardt, die letzte verbliebene Humanmedizinerin, bleibt der Kreisverwaltung für eine gewisse Übergangszeit als Amtsärztin erhalten. „Wir konnten Frau Leonhardt überzeugen, weiterhin für uns in Teilzeit tätig zu sein“, erklärt Landrat Markus Bauer. Er zeigt sich froh darüber, dass die Amtsärztin ihren altersbedingten Ruhestand noch einmal verschiebt.

Eine Entspannung der Situation im Fachdienst Gesundheit ist gleichwohl nicht in Sicht. „Unsere intensiven Bemühungen um eine Nachfolge waren bisher nicht erfolgreich. Stand heute werden wir ab Januar nicht mehr die Aufgaben vollumfänglich erfüllen können, zu denen wir nach dem Gesundheitsdienstgesetz des Landes verpflichtet sind“, sagt Landrat Markus Bauer. Auf das Problem ab kommenden Jahr hatte der Landrat Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne im Sommer bereits schriftlich hingewiesen.

Nach dem Gesundheitsdienstgesetz muss mindestens eine Person mit entsprechender Qualifikation im Gesundheitsamt tätig sein. Neben einer Approbation als Arzt benötigt ein Amtsarzt eine zusätzliche Qualifikation als Facharzt für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Diese Anforderung kann der Salzlandkreis zwar formal noch erfüllen, jedoch mangelt es insgesamt an Ärzten. Vier Planstellen stehen für verschiedene Tätigkeiten beim Salzlandkreis zur Verfügung, drei werden ab kommenden Jahr weiterhin unbesetzt sein.

Bereits seit einigen Jahren schultert die derzeitige Amtsärztin Heike Leonhardt die anfallenden Aufgaben allein. Deshalb hatte der Landrat zusätzlich eine Verwaltungsleitung eingesetzt, die für die Arbeitsorganisation und die Finanzen im Fachdienst zuständig ist. Zudem hat die Kreisverwaltung Honorarverträge mit Ärzten geschlossen, die im Auftrag der Amtsärztin etwa die Schuleingangsuntersuchungen durchführen.

Markus Bauer erklärt, der Salzlandkreis weise seit Jahren darauf hin, dass es angesichts der Rahmenbedingungen de facto kaum möglich ist, neue Ärzte für die wichtige Arbeit in der Kreisverwaltung zu gewinnen. „Ohne eine Tarifanpassung bleibt der öffentliche Dienst allein bei der Bezahlung der Ärzte nicht konkurrenzfähig. Denn selbst die höchstmögliche Zulage schließt die Verdienstlücke zu Ärzten in Kliniken oder niedergelassenen Ärzten nicht.“

Auf das absehbare Personalproblem hatte Markus Bauer bereits im Sommer noch einmal schriftlich das Gesundheitsministerium hingewiesen und um Unterstützung gebeten. Darin heißt es unter anderem, die vom Bund zugesagten Milliarden-Investitionen in den öffentlichen Dienst seien langfristig sicher hilfreich, ebenso die geplanten Quoten für entsprechende Studienplätze. „Kurzfristig helfen uns diese Nachbesserungen aber nicht.“ Eine Antwort gab es auf ein entsprechendes Schreiben bisher nicht.

Landrat Markus Bauer dankt Heike Leonhardt für ihr jahrzehntelanges Engagement für die Kreisverwaltung sowie ihre Bereitschaft, den Salzlandkreis sowie ihr zugeordnetes Team weiterhin zu unterstützen. „Sie hat stets großartige Arbeit geleistet. Dass sie uns weiterhin hilft, zeugt auch von ihrer menschlichen Größe und Hilfsbereitschaft.“ Dabei blickt er auch auf die Corona-Pandemie in den vergangenen Jahren zurück, „die für alle im Fachdienst Gesundheit besonders anstrengend gewesen waren“. Er dankt in diesem Zusammenhang allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Fachdienst arbeiten.

Zur Einordnung: Ein Amtsarzt wird im Auftrag von Behörden in Form von Einstellungsuntersuchungen, Überprüfungen von gesundheitlichen Eignungen, Arbeits- und Diensttauglichkeitsuntersuchungen, Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch, bei Beurteilung von Haft-, Verhandlungs-, Schuld- und Reisefähigkeit für Gerichte tätig. Auch die Feststellung einer Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen oder auch bei Verlängerung der Abgabefristen für Bachelor- oder Masterarbeiten bei Studenten auf Grund von Erkrankungen gehören zu den Tätigkeiten des Amtsarztes.

Nicht zuletzt obliegt ihm die fachliche Anleitung und Beratung der Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes im Rahmen der Entscheidungsfindung bei der Einleitung von erforderlichen Maßnahmen des Gesundheitsamtes sowie die abschließende Entscheidung in Sonderfällen, medizinische Bewertung von Krankheitsgeschehen und  -häufungen, die Einleitung von Schutz- und Hilfemaßnahmen der Bevölkerung nicht nur bei meldepflichtigen Erkrankungen, sondern auch auf dem Sozialpsychiatrischen Gebiet.  Unter der fachlichen Aufsicht des Amtsarztes haben auch andere gesetzlich festgelegte Untersuchungen, zum Beispiel die Schuleingangs- sowie Schulreihenuntersuchungen zu erfolgen oder es sind gutachterliche Einschätzungen zu Frühfördermaßnahmen für Kinder vorzunehmen.

 

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