Brunnen dürfen tagsüber nicht mehr genutzt werden
Grundwasserstände sinken weiter. Salzlandkreis reagiert auf anhaltende Trockenheit mit einem zeitweisen Entnahmeverbot von Grundwasser. Verstoß wird mit bis zu 50 000 Euro geahndet.
Bernburg. Auf die lang anhaltende Trockenheit wird der Salzlandkreis mit einer Verschärfung des Wasserentnahme-Verbots reagieren. Ab kommenden Mittwoch, 10. August, darf Wasser aus Brunnen zwischen 8 und 18 Uhr im Salzlandkreis nicht mehr abgepumpt bzw. genutzt werden. Damit soll das Grundwasser-Vorkommen geschont werden. Die aktuelle Allgemeinverfügung zum Wasserentnahme-Verbot des Salzlandkreises wird dahingehend erweitert und nächsten Mittwoch im Amtsblatt veröffentlicht. Bereits jetzt gilt der Hinweis, auf die Entnahme von Grundwasser weitestgehend zu verzichten.
In der geplanten Änderung der aktuellen Allgemeinverfügung wird es wörtlich heißen: „Alle Wasserentnahmen aus Brunnen in der Zeit zwischen 8:00 und 18:00 Uhr zum Zwecke der Bewässerung öffentlicher und privater Flächen sowie von Sportanlagen (beispielhaft Fußball, Rasen, Tennis- oder Golfplätze) innerhalb des Salzlandkreises werden untersagt. Dies gilt auch für Wasserentnahmen für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.“
Die für Umwelt und Natur zuständige Fachdienstleiterin Stefanie Olsen begründet die Entscheidung wie folgt: „Die Grundwasserstände im Salzlandkreis sinken zunehmend. Das haben die Auswertungen der durch den Gewässerkundlichen Landesdienst erhobenen Daten zu Pegelständen ergeben. Wir sind uns zwar der Einschränkungen insbesondere für den Breitensport bewusst. Allerdings müssen wir auf die Entwicklung reagieren.“ Betrachtet worden sind dabei auch die Messergebnisse der vergangenen Jahre. Dabei sei sehr deutlich geworden, dass sich der ohnehin niedrige Grundwasserstand nicht erholen konnte.
Der Fachdienst kündigt Kontrollen an. Fachdienstleiterin Stefanie Olsen verweist darauf, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden können.