Schülerbeförderung: Erstattung der privaten Fahrtkosten nur noch in begründeten Ausnahmefällen

Fokus auf öffentlichen Nahverkehr
Schülerbeförderung im Salzlandkreis - Erstattung der privaten Fahrtkosten nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.


Bernburg. Eltern, die ihre Kinder mit dem eigenen Auto zur Schule fahren und/oder wieder abholen, können künftig Kosten zur Schülerbeförderung nur noch in begründeten Ausnahmefällen geltend machen. Darauf weist der Salzlandkreis hin. Der für die Schülerbeförderung zuständige Fachdienstleiter Tilo Wechselberger erklärt, man werde ab dem kommenden Schuljahr bei einer Anspruchsberechtigung nur noch die Kosten übernehmen, die für die Beförderung mit dem ÖPNV bzw. im freigestellten Schülerverkehr anfallen. „Eine andere Möglichkeit sieht unsere Satzung zur Schülerbeförderung nicht vor.“

Bislang hatte die Kreisverwaltung neben den Beförderungskosten im ÖPNV bzw. freigestellten Schülerverkehr auch die Kosten für den Schulweg erstattet, die bei der Nutzung eines privaten Fahrzeugs nach den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes angefallen sind. Im vergangenen Schuljahr wurden entsprechende regelmäßige Kosten in 317 Fällen von Familien geltend gemacht, deren Kinder nach den Vorgaben der vom Kreistag beschlossenen Schülerbeförderungssatzung zu weit entfernt von der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform bzw. in einem anderen Ort wohnen.

Eine Überprüfung der Anträge hatte jedoch ergeben, dass in mehreren Fällen unwahre Angaben gemacht worden sind. Deshalb überprüfte der Fachdienst die Verfahrensweise auch satzungsrechtlich – mit dem Ergebnis: Die Kosten für die Nutzung privater Fahrzeuge werden fortan nur noch in begründeten Ausnahmefällen übernommen. Der Fachdienstleiter sagt: „Natürlich können Eltern ihre Kinder weiterhin selbst zu Schule bringen, nur eben nicht mehr auf Kosten des Salzlandkreises.“

Sofern tatsächlich ein Anspruch auf Beförderung besteht, bestimmt der Salzlandkreis nach der Satzung das genaue Beförderungsmittel. Die Nutzung des eigenen Fahrzeugs kommt dabei nur dann in Betracht, wenn eine Beförderung im ÖPNV nicht möglich oder nicht zumutbar ist. „Das ist immer eine Einzelfallentscheidung“, sagt Fachdienstleiter Tilo Wechselberger.

Der Fachdienstleiter macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass es aufgrund der Einzelfallprüfungen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Er bittet darum, nach Einreichen der Anträge von Nachfragen abzusehen. Sofern weitere Unterlagen benötigt werden, melden sich die Sachbearbeiter jeweils von sich aus bei den Antragstellern.

 

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