Wassersparen ist angesagt
Anhaltende Trockenheit zwingt zum Handeln: Salzlandkreis bereitet Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern vor.
Bernburg. Sommerhitze ist angekündigt, aber nach wie vor kein Regen: Weil in seinen Flüssen inzwischen eine ausgeprägte Niedrigwassersituation herrscht, wird der Salzlandkreis handeln. Zumal auch die Grundwasserstände fallen wegen der langanhaltenden Trockenheit. Der Fachdienst Umwelt und Natur der Kreisverwaltung hat eine Allgemeinverfügung vorbereitet, die in der kommenden Woche in Kraft treten soll, sobald der Landrat unterschrieben hat und die Anordnung zum Wasserentnahmeverbot im Amtsblatt und auf der Internetseite des Salzlandkreises veröffentlicht ist. Darüber hat die Kreisverwaltung insbesondere die Bauernverbände in der Region bereits informiert und über die Folgen aufgeklärt. Die Bauern benötigen gemeinhin für ihre Arbeit große Mengen Wasser. Auch wasserverbrauchende Firmen im Salzlandkreis sind informiert.
„Wasser ist ein existenzieller Lebensgrundstoff für uns alle, für Mensch, Tier und Pflanze. Unsere Gewässer und der Wasserhaushalt sind ohne Frage besonders hohe Schutzgüter“, unterstreicht Landrat Markus Bauer und weist auf den Ernst der derzeitigen Lage und die Dringlichkeit von Schutzmaßnahmen hin. Sachsen-Anhalts Landkreise stünden vor vergleichbaren Problemen, einige haben deshalb bereits schärfere Restriktionen angeordnet. Weltweit sind nur knapp drei Prozent der Wasserreserven Süßwasser. „Eine begrenzte Ressource, die immer knapper wird. Das müssen sich alle vor Augen führen und bedacht und sparsam mit Wasser umgehen.“
Schon jetzt sind die Bürgerinnen und Bürger zum sparsamen Umgang mit Wasser angehalten. Jeder spürt die immense Trockenheit. Ein behördliches Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern, wie es für den Salzlandkreis schon in den Jahren 2018 bis 2020 galt, ist eine neue Stufe und stellt klare Regeln auf. Denn die Gewässer und der Wasserhaushalt sind besonders hohe Schutzgüter.
Die wenigen Niederschläge im Kreisgebiet kommen zwar der Vegetation zu Gute, aber ein Abfluss in die Gewässer oder gar ins Grundwasser findet nicht oder nur geringfügig statt, schätzt die Untere Wasserbehörde ein und sieht angesichts der prognostizierten Wetterlage Anlass zur Sorge. Zusätzlich verschärfen Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern die Situation, zum Beispiel zur Bewässerung von privaten Gärten, landwirtschaftlichen Kulturen oder zur Nutzung in Gewerbebetrieben. Eine Wasserentnahme mit Pumpen muss grundsätzlich von der Unteren Wasserbehörde wasserrechtlich geprüft und genehmigt werden. Wer ohne diese Erlaubnis Wasser entnimmt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Zwar ist nach Paragraph 26 des Wasserhaushaltsgesetzes eine Wasserentnahme durch Anlieger und Eigentümer von Gewässergrundstücken grundsätzlich erlaubnisfrei, wenn aber nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit und Wasserführung zu befürchten sind, gilt das nicht mehr.
Alle nicht ausdrücklich erlaubten Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, wie Seen und Flüssen, sind unzulässig. Darauf weist der Salzlandkreis ausdrücklich hin. Er appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen des Salzlandkreises, mit Wasserentnahmen sowohl aus den Oberflächengewässern als auch aus dem Grundwasser sehr schonend umzugehen beziehungsweise ganz oder teilweise darauf zu verzichten.