Salzlandkreis passt Eindämmung des Corona-Virus aktuelle Lage an.

Fünf Tage Isolation für positiv Getestete
Salzlandkreis passt Eindämmung des Corona-Virus aktuelle Lage an. Infizierte erhalten keinen Bescheid mehr. Was ab sofort für wen gilt im Überblick.


Bernburg. Der Salzlandkreis passt die Strategie bei der Eindämmung des Corona-Virus der aktuellen Situation an. Häuslich isolieren müssen sich nach einer neuen Allgemeinverfügung nur noch Personen, die sich nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert haben. Als Nachweis gilt sowohl ein zertifizierter Antigen-Schnelltest als auch ein PCR-Test. Die Isolationszeit beträgt fünf Tage. Danach sollten positiv getestete Personen weiterhin die bekannten Hygieneregeln wie Abstand, Mund- und Nasenschutz, Desinfektion und regelmäßiges Lüften für einen gewissen Zeitraum einhalten sowie zum Schutz anderer Personen einen Mund- und Nasenschutz diesen tragen.

Kontaktpersonen müssen sich dagegen nicht mehr isolieren. Für sie gilt nur eine Empfehlung zur Isolation sowie zur täglichen Selbst-Testung. Neu ist auch, dass positiv getestete Personen kein behördliches Quarantäne-Schreiben mehr vom Fachdienst Gesundheit des Salzlandkreises erhalten. Wer infiziert war, kann auf Basis des Infektionsschutzgesetzes in einer Apotheke ein digitales Genesenen-Zertifikat erhalten, sofern dies notwendig und gewünscht ist und die Apotheke diesen Service anbietet. Wichtig ist: Das zertifizierte Testergebnis muss vorgelegt werden.

Mit Stand heute liegt der Inzidenzwert im Salzlandkreis laut Corona-Dashboard des Salzlandkreises bei 244. Es muss mittlerweile keine Person mehr aufgrund einer Covid-19-Erkrankung intensiv-medizinisch behandelt werden.

Die Isolationszeit beginnt am Tag der Abnahme des Erstnachweises durch einen positiven PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest. Nach der Allgemeinverfügung empfiehlt der Salzlandkreis positiv getesteten Personen jedoch dringend, sich nach Ablauf der fünftägigen Isolationszeit wiederholt mit einem Antigen-Schnelltest zu testen und die Selbstisolation erst dann zu beenden, wenn das Testergebnis wieder negativ ist.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen sich bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ebenfalls für fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Darüber hinaus muss zwingend vor Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Freitestung frühestens am fünften Tag der Isolation erfolgen. Die betroffene Person muss zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.

Sollte das Ergebnis der Freitestung positiv sein, bleibt das mit der Isolation  verbundene Tätigkeitsverbot für zwei weitere Tage bestehen. Danach ist erneut ein Test durchzuführen.  Medizinisches Personal in Krankenhäusern muss zur  Freitestung einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorlegen. In allen anderen Einrichtungen ist ein qualifizierter Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis ausreichend.

Kontaktpersonen im Gesundheitswesen haben die Pflicht, sich täglich selbst mit einem Antigen-Schnelltest zu testen. Darüber hinaus empfiehlt der Salzlandkreis ebenfalls dringend, die Kontakte zu reduzieren.

Sollten nach Beendigung der Isolation oder Quarantäne innerhalb dieser 14 Tage COVID-19-Symptome auftreten, sollte sofort eine Selbstisolation und mindestens ein zertifizierter Antigentest durchgeführt werden. Bei einem positiven Test gilt die betroffene Person als infizierte Personen und hat sich umgehend in häusliche Isolation zu begeben.

Für Kontaktpersonen aus Gemeinschaftseinrichtung wie Schulen und Kindertageseinrichtungen gilt die dringende Empfehlung, für die Dauer von fünf Tagen die Kontakte selbstständig zu reduzieren und zusätzlich eine tägliche Testung durchzuführen.

 

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