Tellermine in Bernburg erfolgreich gesprengt

Tellermine in Bernburg erfolgreich gesprengt
Sprengsatz stammte aus Zweiten Weltkrieg. Detonation in einigen Hunderten Metern zu sehen und zu hören. Polizei und Salzlandkreis sperrten Umkreis von 200 Metern.


 

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Sprengstoffexperten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Polizei Sachsen-Anhalt vor der
Sprengung der Tellermine / Foto: Polizeirevier Salzlandkreis 

 

Bernburg. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Polizei Sachsen-Anhalt hat am Mittwochvormittag erfolgreich eine aus dem Zweiten Weltkrieg stammende Tellermine sowie zwei Granaten auf einem Gelände in der Gröbziger Straße in Bernburg gesprengt. Nach Angaben von Sprengstoffexperten vor Ort war die Tellermine mit rund sechs Kilogramm TNT ausgestattet. Solche Minen waren zur Panzerabwehr im Zweiten Weltkrieg vorgesehen.

Die Tellermine war am gestrigen Dienstag bei Bauarbeiten gefunden worden. Sprengstoffexperten entschieden sich aus Sicherheitsgründen für eine Sprengung vor Ort. Deshalb ordnete der Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr des Salzlandkreises kurzfristig die notwendigen Absperrmaßnahmen an. Demnach mussten in einem Umkreis von 200 Metern Anwohner ihre Häuser verlassen, Einkaufsmärkte durften in der Zeit der Sperrung nicht öffnen, Betriebe blieben geschlossen. Auch eine Bahnstrecke in unmittelbarer Nähe wurde gesperrt.

Die Umsetzung der Absperrmaßnahmen übernahm das Polizeirevier im Salzlandkreis. Evakuiert werden musste nach Polizeiangaben niemand der 23 in Frage kommenden Anlieger in unmittelbarer Nähe. Alle hatten den festgelegten Gefahrenbereich offenbar bereits vorher verlassen. Insgesamt 53 Personen in verschiedenen Hauseingängen in der Gröbziger Straße wurden noch einmal mündlich über die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen belehrt. Sie sollten sich in von der Fundstelle abgewandten Räumen aufhalten.

Die Sprengung verlief wie geplant. Die Detonation war auch in einigen Hundert Metern Entfernung zu sehen und zu hören. Nach Freigabe des Geländes durch die Sprengstoffexperten konnten die behördlich angeordneten Schutzmaßnahmen aufgehoben werden.

 

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