Ab Montag keine besondere Schutz- und Überwachungszone mehr für Nutzgeflügel in und um Güsten nach einem Geflügelpestfall.
Salzlandkreis mahnt aber alle zur weiteren Vorsicht.
Bernburg. Die strengen Auflagen für annähernd 1.200 Geflügelhaltungen und für Geflügeltransporte in der amtlich festgelegten Schutz- und Überwachungszone in und um Güsten kann der Salzlandkreis wieder aufheben. Sie waren erforderlich, nachdem Ende Februar in einer privaten Hühnerhaltung ein Fall von Geflügelpest bestätigt worden war. Der zuständige Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz musste umgehend eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen zum Schutz gegen eine weitere Ausbreitung. Zudem hatte die Kreisverwaltung eine eigene Geflügelpest-Info-App entwickelt und kurzfristig betroffenen Haltern zur Information und besseren Orientierung kostenlos auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt.
Die Maßnahmen haben sich ausgezahlt, denn die getroffene amtliche Anordnung kann außer Kraft gesetzt werden mit einer entsprechenden, neuen Allgemeinverfügung, die ab Montag, 28. März, gilt. Die Veröffentlichungen sind auf der Homepage des Salzlandkreises ersichtlich.
Die Kreisverwaltung hatte aufgrund von früheren Geflügelpestfällen in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren wiederholt Geflügelhalter im Salzlandkreis vorübergehend zur Aufstallung verpflichtet. Seitdem wird die Amtstierärztin nicht müde und appelliert an alle Geflügelhalter, die Anordnungen umzusetzen und sorgsam zu sein. Dieser Appell gilt weiter, auch wenn die akute Gefahr vorerst gebannt ist: „Wir müssen weiterhin mit einem Eintrag rechnen, der häufig über Wildvögel erfolgt. Bleiben Sie äußerst aufmerksam und schützen Sie Ihre Tiere mit den notwendigen Maßnahmen.“