Allgemeinverfügung des Salzlandkreises zur einrichtungsbezogenen Impflicht

Einrichtungen und Firmen müssen Impfstatus melden
Salzlandkreis rechnet mit bis zu 1200 Einzelfallprüfungen aufgrund von einrichtungsbezogener Impfpflicht. Landrat Markus Bauer dankt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für unermüdliches Engagement.


Bernburg. Aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum Schutz vor dem Corona-Virus müssen Einrichtungen und Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich Daten unter anderem von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Impfstatus dem Fachdienst Gesundheit des Salzlandkreises melden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung mit der Verpflichtung hat der Salzlandkreis am heutigen Montag, 14. März, veröffentlicht. Grundlage für das Handeln der Kreisverwaltung ist das Bundesinfektionsschutzgesetz.

Diese Allgemeinverfügung sowie das Bundesinfektionsschutzgesetz stehen auf der Internetseite des Salzlandkreises. Aufgeschlüsselt ist dort auch, wer genau die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu erfüllen hat. Neben den oben genannten Einrichtungen fallen auch Firmen oder Selbstständige darunter, die etwa Dienstleistungsaufträge regelmäßig im Gesundheitsbereich erfüllen.

Der Salzlandkreis setzt damit zugleich einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 4. März um. Danach müssen die betroffenen Einrichtungen und Unternehmen frühestens ab 16. März die Daten über ein speziell dafür geschaffenes Landesportal an die Kreisverwaltung übermitteln. Nach Vorliegen aller Daten prüft der Fachdienst Gesundheit im Rahmen entsprechender Verwaltungsverfahren Verstöße gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. 

Vorgesehen ist im Rahmen des Verwaltungsverfahrens neben einer Überprüfung des Impfstatus‘ eine Anhörung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters sowie eine Anhörung des Arbeitgebers. Zu prüfen hat der Fachdienst parallel die Auswirkung von etwaigen Auflagen auf die Versorgungssicherheit im Salzlandkreis. Dazu sind die jeweils die zuständigen Kassen bzw. Aufsichtsbehörden anzuhören. Nach bisherigen Schätzungen geht die Kreisverwaltung von bis zu 1200 Fällen im Salzlandkreis aus, bei denen der Nachweis einer Impfung fehlt. Um die zusätzliche Aufgabe innerhalb der vorgesehenen Zeit zu bewältigen, unterstützen Mitarbeiter des Jobcenters in den kommenden Monaten den Fachdienst Gesundheit. Mit ersten Entscheidungen rechnet die Kreisverwaltung aufgrund gesetzlich vorgegebener Fristen frühestens Ende April.

Landrat Markus Bauer sagt, das zur Verfügung stehende Personal könne nach zwei Jahren extremer Belastung und aufgrund der noch immer enorm hohen Corona-Fallzahlen – allein in der vergangenen Woche gab es 4129 neue Corona-Fälle - nicht ohne zusätzliche Unterstützung arbeiten. Der Landrat verweist darauf, dass ab Mitte März aufgrund des Krieges in der Ukraine die bisher eingesetzten Bundeswehrsoldaten nicht mehr zur Verfügung stehen. „Ich bedauere das, weil die Soldatinnen und Soldaten sowohl im Impfzentrum als auch bei der Kontaktnachverfolgung im Fachdienst Gesundheit uns jederzeit eine sehr große Hilfe waren. Angesichts der Situation ist ein Einsatz aber nicht mehr länger möglich.“ Er dankt zugleich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung für ihren weiterhin unermüdlichen Einsatz.

Zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sagt Landrat Markus Bauer, man werde die vom Bundesgesetzgeber vorgegebene Aufgabe erfüllen. Neben dem zu prüfenden Einzelfall werde bei jeder Entscheidung im Rahmen des vorgesehenen pflichtgemäßen Ermessens auch die Versorgungssituation in den Blick genommen.

 

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