Geflügelpest festgestellt
Salzlandkreis handelt umgehend und richtet Restriktionszonen ein.
Bernburg. In einer privaten Hühnerhaltung in Güsten ist am Donnerstag, 24. Februar, die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Darüber informiert der Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz des Salzlandkreises. Amtstierärztin Dr. Marina Bradtke erklärt, dass der Bestand des betroffenen Hühnerhalters bereits geräumt sei.
„Um eine mögliche Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden derzeit weitreichende Untersuchungen von Tieren weiterer Bestände statt.“ Die Amtstierärztin kündigt an, dass bereits am morgigen Sonnabend, 26. Februar, Tierärzte des Fachdienstes alle Geflügelhaltungen in Güsten, Amesdorf, Osmarsleben und Warmsdorf aufsuchen werden. Geflügelhalter sollten sich darauf einstellen.
Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs HPAI. Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Zum Tod führt die Infektion sehr oft bei empfindlichem Hausgeflügel. Da Influenza-Viren sehr leicht übertragbar sind, müssen bei Ausbruch alle empfindlichen Geflügelbestände in einem bestimmten Radius umgehend aufgestallt werden. Damit soll der Kontakt vor allem zu Wildvögeln unterbunden werden.
Der zuständige Fachdienst hat deshalb eine sogenannte Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet. Innerhalb dieser Zonen gelten strenge Auflagen für Geflügelhaltungen und -transporte. „Die Geflügelhaltungen unterliegen der amtlichen Beobachtung und es gilt eine Aufstallungspflicht des gehaltenen Geflügels“, erklärt die Amtstierärztin. Dafür hat der Salzlandkreis am heutigen Freitag, 25. Februar, eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Zudem sind unter anderem Geflügeltransporte in diesem Bereich verboten. Alle Maßnahmen zum Schutz des Geflügels können erst frühestens Ende März aufgehoben werden. Eine direkte Gefahr für die Bevölkerung besteht im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest nicht.
Die Kreisverwaltung hatte in den zurückliegenden Jahren aufgrund von Geflügelpest-Fällen in anderen Landkreisen in Sachsen-Anhalt immer wieder vorübergehend Geflügelhalter im Salzlandkreis zur Aufstellung verpflichtet. Schon damals appellierte die Amtstierärztin an alle Geflügelhalter, die Anordnungen umzusetzen und sorgsam zu sein. Diesen Appell erneuert sie aufgrund des vorliegenden Falls nun noch einmal. „Bleiben Sie äußerst aufmerksam und schützen Sie Ihre Tiere mit den notwendigen Maßnahmen.“
Die Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 1/2022 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel ist auf der Homepage des Salzlandkreises veröffentlicht. Der Fachdienst hat ein Bürgertelefon eingerichtet, das zu folgenden Zeiten unter der Telefonnummer 03471/684-2682 erreichbar ist: