Absichern, was im Landesinteresse liegt
Salzlandkreis nimmt Stellung zur Gesetzesdiskussion künftiger Fährfinanzierung. Kommunen erfüllen hier Pflichtaufgaben. Demnach gehören Barbyer Saalefähren zu den landesbedeutsamen.
Bernburg. Die Diskussion um eine verbesserte Finanzierung von Fähren in Sachsen-Anhalt hat eine neue Stufe erreicht. Der Landtag und die neue Regierung beschäftigen sich mit der Frage, wie die bisherige Landesunterstützung neu geregelt werden kann. „Fähren tragen teils hohe Bedeutung für die Erschließung vor allem des ländlichen Raumes“, betont Landrat Markus Bauer. Und weiter: „Die bisherige Zuordnung ihres Betriebs in den freiwilligen Aufgabenbereich der Kommunen muss dringend überprüft und auch geändert werden.“
Mit einer ausführlich begründeten, schriftlichen Stellungnahme dem Land gegenüber hat der Salzlandkreis dieser Tage seine Sicht auf die Problemlage und einen vorliegenden Gesetzentwurf dargelegt. Darin geht es um die Beteiligung an den Kosten von Fähren, die als landesbedeutsam eingestuft, von Kommunen betrieben werden und die das Land deshalb schon jetzt finanziell unterstützt. Nicht ausreichend aus Sicht der Kommunen, zudem auch Fähren mit regionaler und örtlicher Bedeutung, wie sie die Landesregierung unterscheidet, deren Haushalte belasten.
Deshalb solle das Land bei der Neubetrachtung einer gesicherten Fährfinanzierung landesbedeutsamer Fähren und bei der Verteilung der Haushaltsmittel auch die übrigen Fähren nicht vergessen, meint Landrat Bauer, denn wer übersetzen will über Saale oder Elbe, den interessiere die planerische Zuordnung eher nicht.
lm Salzlandkreis sind die Elbfähren Barby und Breitenhagen bereits als landesbedeutsam eingestuft. Sie erfüllen die festgelegten Kriterien: Die Straßenverbindung, die durch ihren Betrieb gewährleistet wird, ist von überregionaler Bedeutung, wie grundsätzlich immer bei Landes- und Bundesstraßen. Die Entfernung zur nächstgelegenen Brücke ist für die Verkehrsteilnehmer mit hohem Aufwand verbunden. Darüber hinaus dienen die Fähren der Bildung oder Vervollständigung eines flächendeckenden Verkehrsnetzes beziehungsweise verbinden kommunale Straßen mit dem überregionalen Straßennetz. Fähren, die diese Kriterien nicht erfüllen, gelten als regional oder örtlich bedeutsam.
Das betrifft derzeit die Saalefähren Groß Rosenburg und Brucke, denen regionale Bedeutung zugesprochen wird. Calbe und Bernburg unterhalten ebenso Fähren über die Saale, die allerdings „nur“ von lokalem Interesse sind.
Wie dringend aber die Betrachtung aller bestehenden Fährverbindungen und nachhaltige Lösungen für die Kommunen gebraucht werden, zeigt die aktuelle Diskussion um das Landkreis-Projekt der neuen Saale-Radbrücke und die damit einhergehenden Bedenken in der Region Barby, es würde die kommunale Finanzierungslücke speziell für die Saalefähre Groß Rosenburg künftig noch vergrößern.
Deshalb begrüßt der Salzlandkreis grundsätzlich den vorliegenden Gesetzentwurf, hat aber auch ergänzende Vorschläge zur Aufnahme in einen neues Gesetz: Der Betrieb landesbedeutsamer Fähren solle als Pflichtaufgabe der Kommunen zur Daseinsvorsorge definiert werden, solange die Fähren nicht in der Baulast des Landes Sachsen-Anhalt liegen. Insbesondere dann, wenn eine Kommune in Haushaltkonsolidierung eine oder sogar mehrere landesbedeutsame Fähren vorhält und betreibt. Aus kommunalaufsichtlicher Perspektive sollte deshalb auch der Landeszuschuss zum Ausgleich der Betriebskostendefizite auf maximale 100 Prozent erhöht werden, sofern es rechtlich zulässig ist.
Was sich außerdem für den Salzlandkreis und die Stadt Barby weitreichend auswirkt, steht ebenfalls in der kreislichen Stellungnahme: Die Kriterien für die Einstufung einer Fähre als landesbedeutsame Fähre stehen im Eingangsparagraphen des vorgeschlagenen Fährfinanzierungsgesetzes. Sowohl die Saalefähre Groß Rosenburg als auch die Fähre Brucke liegen im Verlauf einer Kreisstraße, die zwei überregional bedeutsame Landesstraßen im übergeordneten Straßennetz miteinander verbindet. Im Elbe-Saale-Winkel gibt es außerdem keine Straßenbrücken über Elbe und Saale. Die nächstgelegenen Brücken liegen aufwändig entfernt, in Calbe, Schönebeck und Roßlau beziehungsweise in Nelben und Halle-Giebichenstein.
Groß Rosenburg und Brucke erfüllen alle diese vorgegebenen Kriterien und sind folglich auch als landesbedeutsame Fähren aufzuführen.