Versammlungen ohne Anmeldung befristet verboten

Versammlungen ohne Anmeldung befristet verboten
Salzlandkreis appelliert an Veranstalter, Demonstrationen oder Aufzüge vorab ordnungsgemäß anzumelden.


Bernburg. Der Salzlandkreis reagiert auf die Verstöße bei den jüngsten Demonstrationen in dieser Woche gegen die Vorgaben zum Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus. Per Allgemeinverfügung verboten sind ab dem morgigen Sonnabend, 11. Dezember, deshalb Versammlungen bzw. Demonstrationen oder Aufzüge im Salzlandkreis, die nicht spätestens 48 Stunden vor Beginn bei der zuständigen Versammlungsbehörde des Salzlandkreises angemeldet worden sind.

„Das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist grundgesetzlich geschützt. Allerdings müssen aktuell die Vorgaben nach der Eindämmungsverordnung des Landes zum Schutz vor dem Corona-Virus berücksichtigt werden. Um sowohl die Versammlungs- und Meinungsfreiheit als auch den Gesundheitsschutz gewährleisten zu können, ist es zwingend erforderlich, dass wir mit den verantwortlichen Veranstaltern vorab über Ort, Zeit und Teilnehmerzahl der Veranstaltung bzw. des Aufzugs sprechen können“, begründet der für Ordnung und Sicherheit zuständige Fachbereichsleiter Thomas Michling.

Er verweist auf die Erfahrungen der vergangenen drei Wochen. Danach fanden zuletzt  unangemeldete Versammlungen bzw. Aufzüge unter anderem in Aschersleben und Schönebeck mit teilweise mehreren Hundert Teilnehmern statt,  zu denen  vorher in sogenannten sozialen Netzwerken im Internet aufgerufen worden war. Teilweise war es durch die gewählte Streckenführung nicht möglich, die vorgegebenen Mindestabstände einzuhalten. Zudem wurde der öffentliche Straßenverkehr beeinträchtigt.  „Mehrfache Versuche von Polizei und unseren Mitarbeitern, einen nach dem Versammlungsgesetz erforderlicher Versammlungsleiter zu identifizieren, blieben erfolglos“, sagt Thomas Michling.

Der Salzlandkreis appelliert daher an die Veranstalter, die Versammlungen künftig ordnungsgemäß anzuzeigen. „Nur so kann auch ein hinreichender Schutz für die Versammlungsteilnehmer gewährleistet werden.“

Die Verpflichtung, spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe, die Veranstaltung einer Versammlungen unter freiem Himmel oder eines Aufzugs anzumelden, ist nicht neu. Das Versammlungsgesetz Sachsen-Anhalt regelt dies bereits seit Inkrafttreten im Jahr 2009. Auch vorher bestand diese Regelung nach Bundesrecht. Teilnehmer einer nicht ordnungsgemäß angemeldeten Veranstaltung müssen demnach jeweils mit Ordnungswidrigkeitsverfahren und damit mit einer Geldbuße rechnen. Wer zu verbotenen Versammlungen aufruft, macht sich strafbar.

Die Anmeldung der Versammlung bzw. des Aufzugs kann per Post sowie per E-Mail an erfolgen. Wesentlich bei der Anmeldung sind persönliche Angaben zum verantwortlichen Veranstalter bzw. zum Leiter der Veranstaltung, zur Art der Veranstaltung, zum Ort, zur Zeit sowie zur geschätzten Teilnehmerzahl.

 

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