Coronatests kostenpflichtig ab 11.10.2021
Schnelltests werden nach den Vorgaben der Bundes-Testverordnung ab 11.10.2021 grundsätzlich kostenpflichtig für alle, die ein Impfangebot erhalten haben und sich trotzdem nicht impfen lassen wollen. Inwiefern ein negativer Test etwa zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen tatsächlich notwendig ist, regeln die Landkreise in Sachsen-Anhalt per Rechtsverordnung. Die aktuelle Rechtsverordnung des Salzlandkreises findes Sie auf der Corona-Internetseite.
(Meldung aktualisiert am 04.10.2021, 16 Uhr)