Busfahrt nicht immer kostenlos

 

Bei der Wahl einer Gemeinschaftsschule im Salzlandkreis sollten Eltern auch auf Kriterien zur Schülerbeförderung achten.

Aschersleben/Bernburg. Aus der freien Wahl einer Gemeinschafsschule im Salzlandkreis leitet sich nicht automatisch die vollständige Kostenübernahme bei der Schülerbeförderung ab. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Vielmehr besteht nach dem Schulgesetz des Landes ein Erstattungsanspruch nur für die nächstgelegene Schule der gleichen Schulform.

Anlass für die Klarstellung sind Beschwerden von Eltern, deren Kinder die Gemeinschaftsschule „Albert Schweitzer“ in Aschersleben besuchen. In einigen Fällen müssen Eltern anteilig Schülerbeförderungskosten tragen, obwohl die Kinder im gleichen Ort wohnen wie Kinder, die vom Salzlandkreis als Träger der Schülerbeförderung kostenlos zur Schule befördert werden.

„Wir wissen, dass es für die Betroffenen schwer nachzuvollziehen ist. Allerdings haben wir bei der Feststellung der Entfernung kein Ermessen“, erklärt der für die Schülerbeförderung zuständige Fachdienstleiter Tilo Wechselberger. Er verweist auf Paragraf 71 des Schulgesetzes. Daneben zieht der Fachdienstleiter auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg heran, das erst im Juli in einem weitgehend ähnlichen Fall zu eben jener Feststellung gelangt ist. Er betont, die Schulen in Trägerschaft des Salzlandkreises seien grundsätzlich angehalten, Eltern neben den Bildungskonzepten auch über die Rahmenbedingungen der Schülerbeförderung bei der Schulwahl zu informieren.

Grundsätzlich gibt es im Salzlandkreis bei Gemeinschaftsschulen und Gymnasien anders als etwa bei Sekundarschulen keine Schuleinzugsbereiche. Das bedeutet, Eltern bzw. deren Kinder können die Gemeinschaftsschule oder das Gymnasium frei wählen. Davon unberührt bleiben jedoch die Regelungen zur Schülerbeförderungssatzung des Salzlandkreises, die sich nach dem Schulgesetz richtet.

Die konkreten Kosten der Schülerbeförderung für die Eltern hängen von der Differenz zwischen räumlich nächstgelegener und gewählter Gemeinschaftsschule bzw. Gymnasium ab. Im Salzlandkreis gibt es zwei Gemeinschaftsschulen in Aschersleben und jeweils eine in Egeln, Könnern und Staßfurt sowie insgesamt fünf Gymnasien.

Fachdienstleiter Tilo Wechselberger erklärt, in den vergangenen Jahren seien einige Schüler ohne Rechtsanspruch kostenlos zur nicht nächstgelegenen Gemeinschaftsschule befördert worden. Dieser Fehler sei bei der turnusmäßigen Antragsbewilligung zur Schülerbeförderung vor dem laufenden Schuljahr korrigiert worden. Auch in diesem Zusammenhang verweist er auf das ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg. Danach lässt sich aus den Vorjahren kein Anspruch auf kostenlose Beförderung für die Zukunft ableiten.

 

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