Anträge für neues Elterngeld online
Salzlandkreis informiert über Änderungen ab 1. September
Bernburg. Zum 1. September tritt das reformierte Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Kraft, das Eltern mehr Freiräume ermöglichen soll. Zielstellung ist, die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung zu fördern sowie das Familien- und Berufsleben besser miteinander zu verknüpfen.
Über die wesentlichen Änderungen informiert der Salzlandkreis in einem Informationsblatt, das auf seiner Homepage veröffentlicht ist. Eltern, die für Geburten und Adoptionen ab 1. September das Elterngeld beantragen wollen, finden dort bereits jetzt auch die geltenden Antragsformulare unter Salzlandkreis | Formulare.
Darüber hinaus sind die Mitarbeiterinnen des Teams Bundeselterngeld im zuständigen Fachdienst Jugend und Familie zu den benannten Sprechzeiten telefonisch erreichbar. Interessierte können einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
Die Kontaktdaten finden sich ebenfalls auf der Homepage des Salzlandkreises unter Salzlandkreis | 22.4 - Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Gesetzesänderungen gelten für alle Geburten und Adoptionen ab dem 1. September 2021.
Die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
|
Bisherige Regelungen |
Änderungen zum 01.09.2021 |
Teilzeitvereinbarungen während der Elternzeit |
Eltern dürfen nur 30 Stunden pro Woche arbeiten. |
Eltern dürfen nunmehr 32 Stunden pro Woche arbeiten. |
Elterngeld bei Frühgeburten |
Keine Sonderreglungen |
Bei Frühgeburten (mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin) haben die Eltern nunmehr Anspruch auf zusätzliche Basiselterngeldmonate. |
Bezugsdauer von Elterngeld Plus in Verbindung mit Partnerschaftsbonus als eine Kombination zweier Leistungsarten des Elterngeldes |
Der Bezug von Elterngeld ist bis zum 46. Lebensmonat des Kindes möglich. |
Der Bezug von Elterngeld ist nur noch bis zum 32. Lebensmonat des Kindes möglich. |
Partnerschaftsbonus als eine Leistungsart des Elterngeldes |
Ein Partnerschaftsbonus setzt eine Teilzeitarbeit zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche an vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten voraus. |
Der Partnerschaftsbonus setzt dann eine Teilzeitarbeit zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Lebensmonaten voraus. |