Bernburg. Die Corona-Pandemie bedeutete in den vergangenen Monaten auch für die Ordnungsbehörden viel Arbeit. Inzwischen sind viele der unterschiedlichsten Auflagen mit Sanktionsmöglichkeiten nicht mehr notwendig und zurückgefahren worden. Die Einhaltung der Regeln im Salzlandkreis wurde anlassbezogen und turnusmäßig mit den verfügbaren Ressourcen und Unterstützung aller Ordnungsbehörden kontrolliert.
„Wir sind dabei konsequent und auch mit Augenmaß vorgegangen“, schätzt der beim Landkreis für Gesundheit und Ordnung zuständige Fachbereichsleiter Thomas Michling ein. „Mitunter gestaltete sich die Umsetzung allerdings schwierig, weil auch die Rechtslage nicht immer sofort eindeutig war. Im Zweifel halfen aufklärende Gespräche und von Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde abgesehen.“
Mittlerweile muss die Kreisverwaltung jedoch feststellen, dass die noch immer nach der Eindämmungsverordnung der Landesregierung geltenden Corona-Vorschriften in vielen Fällen nicht mehr beachtet werden. „Wir stellen fest, dass das Tragen von Masken, insbesondere in Gaststätten und Hotels, sowie die Kontaktnachverfolgung nicht mehr mit der notwendigen Sorgfalt umgesetzt werden“, sagt Thomas Michling.
Der Fachbereichsleiter betont, er könne das menschlich durchaus nachvollziehen, da das registrierte Infektionsgeschehen im Salzlandkreis in den vergangenen Wochen äußerst niedrig war. „Allerdings sollten die Vorgaben mit Blick auf die ansteckendere Delta-Variante des Virus sowie aufgrund der Erfahrungen aus dem Vorjahr nicht außer Acht gelassen werden.“ Zudem sei man von einer Herdenimmunität trotz der Fortschritte bei der Impfkampagne noch weit entfernt.
Recht klar offenbarten sich in der ersten Jahreshälfte Verstöße gegen die Corona-Vorschriften in Gaststätten, gegen die Maskenpflicht, das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen, Grillen, das zeitweise untersagte Betreten von Sport- und Spielplätzen, aber auch gegen Ausgangsbeschränkungen oder Einreisebestimmungen. Folglich wurden Verwarn- und Bußgelder von 20 bis 250 Euro vom Salzlandkreis verhängt. Insgesamt 342 Anzeigen von Verstößen gegen die Corona-Anordnungen waren seit Pandemiebeginn erfasst worden, zieht die Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung ein Fazit.
Der weitaus größte Teil der Anzeigen resultierte aus unzulässigen Ansammlungen von Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im öffentlichen Raum. In der Regel wurden hier Verwarngelder von 50 Euro festgesetzt. Einige Jugendliche verstießen dennoch auch mehrfach gegen die rechtlich verbindlichen Regeln. Für Jugendliche besteht generell die Möglichkeit, Geldbußen in gemeinnützige Arbeitsstunden umzuwandeln.
In drei Fällen führten Verstöße gegen Vorschriften zur Schließung von Einrichtungen zum Bußgeld – 800 bis 2.000 Euro wurden festgesetzt. Dabei handelte es sich um ein Friseurgeschäft und zweimal um eine Shisha-Bar, die jeweils ihren Geschäftsbetrieb trotz Verbot durch die Eindämmungsverordnung fortsetzten. Gegen 16 Gewerbetreibende war ein gesondertes verwaltungsrechtliches Einschreiten erforderlich. Bei einer Prostitutionsstätte, zwei Gaststätten und 13 Ladengeschäften musste die Schließung schriftlich verfügt und teils auch durchgesetzt werden.
Zudem war die Kreisverwaltung auch in ihrer Eigenschaft als Versammlungsbehörde überdurchschnittlich gefordert. Zwischen November 2020 und Juni 2021 wurden im Kreisgebiet 120 Demonstrationen angemeldet, die pandemiebedingt überwiegend mit gesundheitsbehördlichen Auflagen verbunden werden mussten.