Mehrere tausend Corona-Genesene im Salzlandkreis erhalten in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamts zu ihrer überstandenen Infektion. Mit diesem amtlichen Schreiben können die Genesenen künftig bestimmte Angebote in Anspruch nehmen, die nach der Eindämmungsverordnung der Landesregierung möglich sind, sobald die Vorgaben nach der sogenannten Bundes-Notbremse außer Kraft gesetzt werden können. Nach der Schutzmaßnahmen-Ausnahme-Verordnung der Bundesregierung haben die Personen Anspruch auf eine solche Bescheinigung, deren amtlich bestätigte Corona-Infektion mindestens 28 Tage, jedoch nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
Das Impf- und Logistikzentrum weist aus aktuellem Anlass noch einmal darauf hin, dass aktuell kein Impfstoff mehr für Erstimpfungen zur Verfügung steht. Erstgeimpft werden können lediglich einige wenige Personen über 60 Jahre in den Impfstationen der Städte und Gemeinden mit dem Impfstoff von Johnsen & Johnsen. Daneben können auch keine Zweitimpfungen bei Personen vorgenommen werden, die die Erstimpfung bei einem Hausarzt erhielten. Der Salzlandkreis weist darauf hin, dass die Impfung gegen das Corona-Virus komplett von der jeweiligen Institution abgesichert werden müssen.
Zudem weist das Impfzentrum darauf hin, dass die bei einer Erstimpfung vereinbarten Termine für die Zweitimpfungen zwingend einzuhalten sind. Eine Verkürzung der Zeiträume ist bei einer Impfung im Impfzentrum in Staßfurt bzw. in den Impfstationen in den Städten und Gemeinden nicht vorgesehen (in Hausarztpraxis gibt es keine einheitliche Regelung). Rücksicht kann der Salzlandkreis damit auch nicht auf eine etwaige Urlaubsplanung nehmen. Mit der stringenten Umsetzung der Impfkampagne setzt der Salzlandkreis die Vorgaben des Gesundheitsministeriums um. Zudem sei eine flexiblere Herangehensweise schon aufgrund des wöchentlich gelieferten und damit nur begrenzt zur Verfügung stehenden Impfstoffs nicht möglich.
Wer mit Biontech oder Moderna geimpft wird, erhält die notwendige Zweitimpfung nach sechs Wochen, wer mit Astrazeneca geimpft worden ist, nach zwölf Wochen. Es gilt der Termin, der im Rahmen der Erstimpfung vergeben worden ist.