Nach der dringenden Empfehlung kommt jetzt die Anordnung: „Für den gesamten Salzlandkreis müssen wir die Geflügelhalter ab sofort zur Stallpflicht für ihre Tiere verpflichten“, informiert Amtstierärztin Doktor Marina Bradtke über die neue Rechtslage. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist am heutigen Freitag im Amtsblatt des Salzlandkreises und auf der Homepage der Landkreisverwaltung veröffentlicht und wird am Sonnabend wirksam.
Zu groß ist die Gefahr des Eintrags mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus, kurz Geflügelpest, und damit verbunden großer wirtschaftlicher Schäden. Nach jüngsten Ausbrüchen in direkter Nachbarschaft - zuletzt am Dienstag dieser Woche in Krosigk, Saalekreis, der sich bis in den Salzlandkreis auswirkt - , in den Landkreisen Börde und Anhalt-Bitterfeld sind in Sachsen-Anhalt auch Stendal, Altmarkkreis Salzwedel und Wittenberg betroffen. In ganz Deutschland sind seit dem 30. Oktober letzten Jahres bereits 770 Fälle bei Wildvögeln und 135 Ausbrüche bei Geflügel festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko für weiteres Vordringen als hoch ein.
Der Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz im Salzlandkreis muss zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel nach aktueller Risikobewertung gemäß Geflügelpestverordnung die Aufstallung des Geflügels anordnen. Alternativ zur geschlossenen Stallhaltung sind auch Schutzvorrichtungen geeignet, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen müssen.
Mit einer weiteren Allgemeinverfügung, die zeitgleich veröffentlicht ist und in Kraft tritt, muss der Salzlandkreis ein Beobachtungsgebiet festlegen, das drei Ortsteile der Einheitsgemeinde Könnern betrifft: Sieglitz, Hohenedlau und Mitteledlau. Grund hierfür ist ein am 23. März amtlich festgestellter Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Krosigk im Saalekreis. Die Könneraner Ortsteile liegen im Zehn-Kilometer-Radius des Beobachtungsgebietes um den betroffenen Betrieb.
Der Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz verpflichtet alle Geflügelhalter im Salzlandkreis, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annehmen und damit hohe Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann.
„Bleiben Sie äußerst aufmerksam, folgen Sie den Anordnungen und schützen Sie Ihre Tiere mit den notwendigen Maßnahmen“, mahnt die Fachdienstleiterin der Landkreisverwaltung zur Umsetzung der aktuellen Allgemeinverfügungen. „Wir werden im Veterinäramt das Geschehen beobachten. Eine erneute Risikobewertung planen wir für Mitte April“, kündigt Doktor Marina Bradtke an.
Die Allgemeinverfügungen finden sich auf der Homepage des Salzlandkreises in den aktuellen Mitteilungen und über die Fachdienste-Plattform der Verwaltung beim Fachdienst. Für Fragen und Hinweise steht der Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz auch unter der Telefonnummer 03471 684-1457 zur Verfügung.