Frohe Botschaft kurz vor Weihnachten: Der Salzlandkreis erhält fast 2,2 Millionen Euro vom Land Sachsen-Anhalt und kann die vom Altbergbau geschädigte Kreisstraße zwischen Hecklingen und Groß Börnecke sanieren.
„Die Verbindung von der Landesstraße L 73 in Hecklingen zur Bundesstraße B 180 in Schneidlingen hat für den Salzlandkreis und die anliegenden Orte große Wichtigkeit“, kennt Markus Bauer die Bedeutung des Straßenbauprojekts. „Hier gibt es sehr sensible Bedingungen, die mit dem Altbergbau ohne Rechtsnachfolger einhergehen und die wir bei der Umsetzung beachten müssen. Mit der finanziellen Landesunterstützung können wir die Probleme im neuen Jahr angehen.“
Denn seit Jahren wurden zunehmend Fahrbahnschäden und Schäden an den Seitenbereichen der K 1306 zwischen Hecklingen und Groß Börnecke beobachtet, die nicht durch den anliegenden Fahrzeugverkehr verursacht sein konnten. Die Fahrbahnbefestigung ist uneben, teils treten Risse, Spurrinnen und Verdrückungen auf. Deshalb wurde bereits die Geschwindigkeit heruntergesetzt, um die Verkehrssicherheit im betroffenen Bereich nicht zu gefährden.
Die aufwändige Ursachenermittlung ergab, dass diese Schäden infolge des Altbergbaus auftreten. Zur dringend notwendigen Beseitigung stellte deshalb der für die Kreisstraßen zuständige Kreiswirtschaftsbetrieb im Auftrag des Salzlandkreises einen Förderantrag aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Der positive Bescheid liegt nun vor.
Ziel des gesamten Ausbaus ist es, die Schäden aus dem Altbergbau zu sanieren, den Fahrbahnzustand zu verbessern und die Dauerhaftigkeit durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen weitere Tagesbrüche zu gewährleisten. Die Risiken aus dem Altbergbau sollen auf ein Minimum reduziert werden.
Über die im Detail dazu geplanten Arbeiten informiert Ralf Felgenträger, der Leiter des Kreiswirtschaftsbetriebs:
Mit den bewilligten Mitteln kann der abgesackte Bereich über eine Länge von rund 460 Metern grundhaft und nachhaltig ausgebaut werden. Bauanfang und -ende wurden entsprechend der Tiefenlage des Altbergbaus und des Auswirkungsbereichs auf die Tagesoberfläche mit jeweils etwa 20 Meter über den Einwirkbereich hinaus festgelegt.
Der Straßenquerschnitt wird angepasst. Bei sechs Meter Fahrbahnquerschnitt ist im Ausbaubereich eine angemessene Fahrgeschwindigkeit zu erzielen. An der Einmündung Zufahrt Jakobsgrube wird die Geschwindigkeit auf 70 Stundenkilometer begrenzt. Sechs Meter Fahrbahnbreite ermöglichen ein sicheres Begegnen von PKW, LKW und Bussen. Die Bushaltestellen an der Einmündung Jakobsgrube bleiben erhalten, werden unter Verkehrssicherheitsaspekten neu angeordnet.
Um weitere Auslaugungsprozesse im Untergrund auszuschließen, werden die beidseitigen Straßengräben mit einer geosynthetischen Tondichtungsbahn abgedichtet. Die Tondichtungsbahn erhält einen Schutz aus einer Lage geotextilem Schutzvliesstoff und eine Auflage aus mindestens zehn Zentimeter dickem Kiessand 0/16. Gräben und Böschungen erhalten anschließend eine Oberbodenabdeckung in einer Stärke von 20 Zentimeter mit Rasenansaat und Erosionsschutzmatten.
Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers erfolgt über Rohrleitungen DN 300, die beidseitig unterhalb der Straßengräben verlegt werden. Das Oberflächenwasser wird über Einlaufabdeckungen in die regelmäßig angeordneten Kontrollschächte eingeleitet. Zur Ableitung des Oberflächenwassers aus dem Straßengraben auf der Südseite in den weiterführenden Regenwasserkanal auf der Nordseite erfolgt eine Querverbindung an jedem zweiten Kontrollschacht.
Zur Ableitung des Oberflächenwassers der K 1306 wird daher der auf der Nordseite neu verlegte Regenwasserkanal in Höhe der Zufahrt Jakobsgrube zusammengeführt und als reiner Transportkanal in der Fahrbahn der Zufahrt zur Jakobsgrube bis zum Bestandskanal DN 1500 B verlegt. Zur gesicherten Ableitung des Oberflächenwassers sind einzelne Abschnitte eines Bestandskanals sowie einzelne vorhandene Kontrollschächte des Kanals zu ertüchtigen.
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Die Kreisstraße 1306 ist eine wichtige überörtliche Straße im Nordwesten des Salzlandkreises. Die K 1306 beginnt an der L 73 bei NK 4135 018 in Hecklingen und endet an der B 180 bei NK 4134 090 in Schneidlingen. Der Abzweig Jakobsgrube stellt die einzige Zufahrt zum Ortsteil dar.
Mit der Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bergbausanierungsmaßnahmen im Altbergbau ohne Rechtsnachfolger im Land Sachsen-Anhalt wird das Ziel verfolgt, erhebliche Gefahren im Zusammenhang mit stillgelegten bergbaulichen Anlagen, für die Rechtsnachfolger nicht vorhanden oder nicht mehr feststellbar sind, zu beseitigen und so die Umweltsituation zu verbessern. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Untersuchung und Bewertung des Risikopotenzials von Wasserlösestollen für die öffentliche Sicherheit.