75 Neuinfizierte im Salzlandkreis; 7-Tage-Inzidenz bei 173,5

Am heutigen Mittwoch meldet das Gesundheitsamt des Salzlandkreises 75 Corona-Neuinfektionen seit dem Vortag. Tagesaktuell liegt die Gesamtzahl aktiver Fälle bei 399 (49 mehr als gestern). Nunmehr gelten gleichzeitig 1.285 Personen nach einer Corona-Infektion als genesen. 

Die Inzidenz ist wieder angestiegen und liegt nun bei 173,52. Das heißt, in den letzten sieben Tagen haben sich rund 174 Personen je 100.000 Einwohner des Landkreises neu mit dem Virus infiziert. 

Derzeit werden im Bernburger Ameos-Klinikum neun Patienten intensivmedizinisch behandelt, 21 weitere auf der Covid-Station. Im Klinikum Aschersleben befinden sich 22 Patienten zur Behandlung, zwei von ihnen auf der Intensivstation. Acht Patienten werden zudem in verschiedenen Kliniken außerhalb des Landkreises versorgt.

Leider ist auch wieder ein Todesfall zu beklagen: eine 81-jährige Frau aus Bernburg ist im Zusammenhang mit Covid-19 verstorben. Damit erhöht sich im Salzlandkreis die Zahl auf 19.

„Nur durch Reduzierung der Kontakte kann jetzt die Eindämmung des Virus gelingen“, betont Landrat Markus Bauer, auch vor dem Hintergrund der Zahlen, die Notwendigkeit der neuen Vorgaben im Shutdown. Seit heute greifen in Sachsen-Anhalt die Regelungen der neunten Eindämmungsverordnung. „Das ist jetzt entscheidend. In dieser auch emotional herausfordernden Zeit will der Landkreis bestmöglich unterstützen.“ Ab sofort stellt er auf der Homepage beispielsweise Eltern ein Formular samt Erläuterungen zur Verfügung, mit dem sie ihren Bedarf für eine Kinder-Notbetreuung in den Kitas und Horten gegenüber der Einrichtung nachweisen können.  

In dieser Woche gilt noch eine Übergangsphase ohne entsprechenden Nachweis, aber ab Montag, 21. Dezember, benötigen Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder privat nicht absichern können, eine Arbeitgeber-Bescheinigung zur Notbetreuung. Sie ist vorgesehen in den Einrichtungen, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt ist. Zur Definition der Systemrelevanz sind die Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur im § 11 Abs. 5 der neunten Eindämmungsverordnung aufgeführt.

Bei Härtefallen zur Entscheidung für eine Notbetreuung leistet der Fachdienst Jugend und Familie des Salzlandkreises den Einrichtungen Unterstützung. Hierüber sind die Einrichtungen entsprechend informiert worden.

 


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