Wichtige Hinweise gegen das Vordringen der Afrikanischen Schweinepest

Auf diese Entwicklung hatte sich der Salzlandkreis seit langem vorbereitet: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde erstmals in Deutschland nachgewiesen, bei einem in Brandenburg, Landkreis Spree-Neiße, verendet aufgefundenen Wildschwein. Nun berät die eigens ins Leben gerufene Sachverständigengruppe aus Vertretern der Landwirtschaft, der Jägerschaft, einem Wildbiologen und der Verwaltung im Salzlandkreis alle weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung. Der Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz des Salzlandkreises wird zusätzlich verstärkte Kontrollen in Schweinehaltungen, auch Kleinsthaltungen, durchführen.

Landrat Markus Bauer appelliert an alle zur Vorsicht und Mithilfe: „Auch wenn wir noch nicht direkt betroffen sind, die Lage ist ernst. Der erste Nachweis der Schweinepest hat schon jetzt Auswirkungen auf die Wirtschaft. Einige Staaten haben einen  Einfuhrstopp für Schweinefleisch aus Deutschland verhängt. Deshalb müssen wir die Ausbreitung unbedingt verhindern, unsere Hausschweinebestände schützen und so hohe wirtschaftliche Schäden verhindern.“

„Deshalb fordere ich alle Schweinehalter auf, die Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, ggf. zu ergänzen und einzuhalten“, wendet sich Amtstierärztin Dr. med. vet.  Marina Bradtke direkt an die Tierhalter. Sie erläutert: „Hierzu zählen u. a. das Betretungsverbot durch Fremde, das Tragen von Schutzkleidung und desinfiziertem Schuhwerk, die Reinigung und Desinfektion, das Verfütterungsverbot von Speiseabfällen, die Absicherung derart, dass kein Kontakt zu Wildschweinen möglich ist, und der Schutz des Futters und der Einstreu vor Wildschweinkontakt. Da die ASP auch über Speiseabfälle übertragen werden kann, weise ich dringend darauf hin, dass Speiseabfälle, insbesondere welche Wurst oder Fleisch enthalten, unbedingt unzugänglich für Wildschweine zu entsorgen sind.“

Einen wesentlichen Beitrag in der Früherkennung leisten die Jäger des Salzlandkreises. Neben der intensiven Bejagung zur Regulation der Tierpopulation sind sie aufgefordert, Proben bei verunfallten, krank erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen zur Untersuchung auf ASP zu nehmen.

Bei der ASP handelt es sich um eine für Haus- und Wildschweine meist tödlich verlaufende, anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann nicht auf andere Tierarten übertragen werden kann und ist für den Menschen ungefährlich ist. Ein Impfstoff ist noch immer nicht vorhanden. Bisher sind Haltungen von Hausschweinen nicht betroffen. Der Verzehr von Schweinefleisch, auch von Wildschweinfleisch ist unbedenklich.

Nutztierhaltungen, also auch Schweinehaltungen, müssen beim Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz registriert werden. Wer dieser Pflicht noch nicht nachgekommen ist, sollte das unverzüglich nachzuholen. Das Formular ist HIER abrufbar unter .

Außerdem sind Auslaufhaltungen von Schweinen anzeigepflichtig, Freilandhaltungen genehmigungspflichtig.
Ergänzende Hinweise finden Sie auf der Seite des Fachdienstes.

Die Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz stehen für Fragen zur Verfügung unter Tel. 03471 684-1461.

 

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