Newcastle-Krankheit bei Hühnern - Landkreis erinnert an Impfpflicht auch für Hobbyhaltungen

Impfungen sind nicht nur beim Menschen ein Thema, auch bei Hühnern und Puten. Tierärzte führen sie durch, aber die Halter müssen aktiv werden und der regelmäßigen Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit, auch Atypische Geflügelpest genannt, für ihre Bestände nachkommen. Die Geflügelpestverordnung von 2005 schreibt das bundesweit vor.

Das gilt für große Bestände und Geflügelzüchter wie auch für Hobbyhaltungen, erinnert das Veterinäramt des Salzlandkreises angesichts der Gefahr, die von der Tierkrankheit ausgeht. Sollte sie ausbrechen, richtet sie nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großen Schaden an. Sie führt auch zu wirtschaftlichen Schäden für Tierhalter und ganze Regionen. Das soll verhindert werden, die Newcastle-Krankheit ist deshalb anzeigepflichtig.

Es ist ganz einfach, den nächsten niedergelassenen Tierarzt aufzusuchen beziehungsweise Termine abzustimmen. Dort bekommen auch Hobbyhalter den Impfstoff und Auskunft zur Verabreichung, zu Kosten und Handhabung.

Die Impfung muss regelmäßig wiederholt werden. Auch zugekaufte legereife Tiere sowie eigene Nachzuchten sind zwingend halbjährlich zu immunisieren. Der üblicherweise als Schluckimpfung verabreichte Impfstoff bedarf einer koordinierten Ausgabe durch die Tierarztpraxen, für die deshalb nur wenige Termine im Jahr vorgesehen sind. Die Verabreichung selber muss sehr gewissenhaft und unmittelbar nach Empfang in die frisch zubereitete Tränke erfolgen. 

Die Übertragung der Newcastle-Krankheit kann sowohl von Tier zu Tier als auch indirekt, beispielsweise über Transportkisten, Gerätschaften, Personen, oder auch durch Wildvögel oder Schadnager erfolgen.

Sie ist in vielen Ländern in Zentral- und Südamerika, Asien, Afrika und im Mittleren Osten örtlich begrenzt festgestellt. In den vergangenen Jahren kam es auch zu Ausbrüchen in Schweden, Belgien und Luxemburg.

Durch wirksamen Impfschutz können der Ausbruch der Krankheit und in dessen Folge direkte und indirekte wirtschaftliche Schäden vermieden werden.

Weitere Informationen erteilt der Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz des Salzlandkreises unter der Telefon-Nummer 03471 684-1461 bzw. an die E-Mailadresse vet@kreis-slk.de. Darüber hinaus sind auf der Homepage des Salzlandkreises Merkblätter zu Nutztierhaltungen hinterlegt >>>  zur Seite des Fachdienstes.

 

 

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