Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Salzlandkreis

Jeder Bürger im Salzlandkreis spürt die immense Trockenheit in der Natur. In unseren Flüssen herrscht eine ausgeprägte Niedrigwassersituation, alle haben einen kritischen Zustand erreicht. Und wegen der lang anhaltenden Trockenheit fallen auch die Grundwasserstände.

Die wenigen Niederschläge der vergangenen Wochen konnten nicht zur langfristigen Entspannung dieser kritischen Situation beitragen. Sie kamen zwar der Vegetation zu Gute, aber ein Abfluss in die Gewässer oder gar ins Grundwasser fand und findet nicht oder nur geringfügig statt.

Aus diesem Grund musste der Salzlandkreis die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Kreisgebiet verbieten. Die Allgemeinverfügung dazu wurde  im Amtsblatt für den Salzlandkreis (Nummer 27) veröffentlicht. Sie gilt, bis sie der Salzlandkreis wieder außer Kraft setzt. Dazu muss sich die Wassersituation in den Oberflächengewässern anhaltend so entwickeln, dass keine Niedrigwassersituation vorliegt.

Der  Salzlandkreis macht darauf aufmerksam und appelliert deshalb nochmals an alle seine Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen zum bewussten und vor allem sparsamen Umgang mit dem Wasser.

 

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