Der Salzlandkreis hat die Zustimmung zur Haushaltssatzung 2020 und zum Haushaltskonsolidierungskonzept durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erhalten. „Damit sind wir arbeitsfähig und können weiter an unseren Zielen arbeiten“, sagt Landrat Markus Bauer zu dieser Nachricht. Mit der Zustimmung werde der Landkreis in die Lage versetzt, die sich aus dem Haushalt ergebenden Maßnahmen, Projekte und Investitionen umzusetzen. Und endlich werde mit dieser Entscheidung auch berücksichtigt, dass der Landkreis den im Abwägungsprozess ermittelten Kreisumlagehebesatz umsetzen und so das Risiko weiterer Kreisumlageklagen der Kommunen reduzieren kann.
„Es hat sich gelohnt, kritische Punkte offensiv zu beraten und mit dem Landesverwaltungsamt nach Lösungen zu suchen“, schätzt der Landrat die Zusammenarbeit als wichtig ein, auch wenn die Zustimmung nur unter Auflagen möglich wurde. Die Aufsichtsbehörde hatte eingeräumt, dass in der Anhörung seitens des Landes vorgetragene Kritikpunkte nicht oder nur bedingt dem Einfluss des Landkreises unterliegen. Schließlich wurde angeordnet, dass der Landrat für das Haushaltsjahr 2020 sicherstellt, nur Aufwendungen entstehen zu lassen, zu deren Leistung der Salzlandkreis rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind, bis eine Ergebnisverbesserung in Höhe mindestens des geplanten Fehlbedarfs von rund 4,16 Millionen Euro sichergestellt ist.
„Das Landesverwaltungsamt erwartet eine realistische Perspektive zur mittelfristigen Verbesserung der Haushaltswirtschaft des Salzlandkreises. Klar ist aber auch, dass wir Zeit benötigen, um die Probleme abzuräumen, die in den vergangenen Jahren aufgewachsen sind“, räumt Markus Bauer ein. „Auch wenn uns Corona jetzt dazwischenkommt, mit unseren Strategieentscheidungen zielen wir genau auf jene Verbesserungen, die der Salzlandkreis für seinen Wohn- und Wirtschaftsstandort braucht. Das muss plan- und umsetzbar sein, denn am Ende geht jede Haushaltsdiskussion immer um Menschen.“
Zum Amtsblatt 26/2020 mit der Bekanntmachnung