Corona-Einschränkungen: Balkonkonzerte nach Einzelfallprüfung möglich

Die Corona-Pandemie hat auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens Einschränkungen zur Folge, wie sie in Deutschland seit 1945 nicht bekannt waren und die sich viele Menschen so nicht vorstellen konnten. Die meisten halten sich an die einschränkenden Maßnahmen, was sich – wie man gerade feststellen kann – positiv auf die Pandemieentwicklung in unserem Land auswirkt.

„Ich habe sehr großen Respekt vor der Geduld und Einsicht der Bevölkerung, die unter den zahlreichen und natürlich auch weitreichenden Beschränkungen ihr Leben neu sortieren und organisieren müssen. Wir vermissen alle das öffentliche Leben, gerade auch Kulturveranstaltungen.“, sagte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye gestern.

Viele Menschen finden kreative Wege, trotz der Beschränkungen anderen Menschen Freude zu bereiten, zu helfen, mental und körperlich zu unterstützen und ein wenig Abwechslung in den Alltag zu bringen. Dazu gehören auch kleine musikalische Darbietungen, die an verschiedenen Orten als sogenannte „Balkonkonzerte“ z. B. in Wohngebieten oder auch vor Seniorenheimen stattfinden.

„Allerdings gilt auch hier die Pflicht, die vom Land und Bund vorgeschriebenen Maßnahmen, z. B. keine Ansammlungen von mehr als zwei Personen, Abstandsregelungen und Quarantäneanordnungen einzuhalten“, so der Präsident weiter. „Es geht darum, Erleichterungen und Abwechslung zu schaffen, wo immer das möglich ist, aber generell unter dem besonderen Blickwinkel, zusätzliche Gefährdungen auf jeden Fall zu vermeiden.“

Der Gesetzgeber hat sich im Rahmen der Überlegungen, wie die Verbreitung des Virus eingedämmt werden kann, u. a. auf ein Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen verständigt, um Menschenansammlungen zu verhindern und damit die Gefahr einer Ansteckung untereinander wesentlich zu verringern.

Das Landesverwaltungsamt hat die Landkreise und kreisfreien Städte aus gegebenem Anlass in einem Rundschreiben für die Thematik der Balkonkonzerte sensibilisiert und darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der Kommunen ist, vor Ort genau zu prüfen, ob geplante Vorhaben die strikten Vorgaben einhalten und stattfinden können oder die Genehmigung versagt werden muss. Um eine einheitliche Umsetzung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten zu erleichtern, hat das Landesverwaltungsamt in einem Schreiben noch einmal auf die zwingende Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung hingewiesen. Für diese Entscheidung soll zur fachlichen Beurteilung das jeweilige Gesundheitsamt hinzugezogen werden. Bei dieser Entscheidung steht das Landesverwaltungsamt gerne als Ansprechpartner zur Seite. 

„Gerade in der derzeitigen Situation, wo den Menschen viel abverlangt wird, ist alles zu begrüßen, was den Menschen Abwechslung, Lebensmut und Erleichterung bringt – allerdings immer unter Beachtung der strikten Pandemieregeln, um unser aller Gesundheit nicht zu gefährden.“, so der Präsident abschließend. 

 

 

 


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