Am Gründonnerstag kontrollierten Vollzugsbeamte im Salzlandkreis auf Grund des erwarteten Kundenansturms zu Ostern verstärkt größere Einkaufsmärkte in Aschersleben, Bernburg (Saale) und Staßfurt. Lediglich in einem Markt wurde eine leicht überhöhte Anzahl zur Verfügung gestellter Einkaufswagen und damit möglicherweise zu viele Kunden auf der Verkaufsfläche festgestellt. Die Verantwortlichen besserten umgehend nach. Bei den übrigen überprüften Märkten gab es keine Beanstandungen. Zu größeren Zwischenfällen kam es nach Angaben der jeweiligen Verantwortlichen nicht. In zwei Fällen mussten die Filialverantwortlichen Hausverbote gegen uneinsichtige Kunden aussprechen, weil diese sich nicht an die Vorgaben der Geschäfte halten wollten.
In der Staßfurter Innenstadt erteilten die eingesetzten Vollzugsbeamten des Salzlandkreises insgesamt 20 Platzverweise. Hier hatten sich insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene im Bereich des Stadtsees und des Benneckschen Hofs in kleineren Gruppen versammelt. Die betroffenen Personen wurden belehrt und zeigten sich einsichtig.
Im Salzlandkreis wurden bislang im Zuge der Vollziehung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungen drei sogenannte Shisha-Bars versiegelt, weil Anhaltspunkte vorlagen, dass der Geschäftsbetrieb trotz Schließungsanordnung weiter fortgeführt wurde. In zwei Fällen wurden über das Osterwochenende Beschädigungen an den Siegelmarken festgestellt. Die Siegel wurden erneuert und Strafanzeigen wegen des Verdachts des Siegelbruchs erstattet.
Unglücklich verlief die Heimfahrt eines Radfahrers in Bernburg (Saale). Während ihrer Kontrollfahrt entdeckten Einsatzkräfte den Mann gegen 21:45 Uhr mit seinem Fahrrad auf der Straße liegend. Der Radler konnte zunächst keine Angaben zum Geschehen machen. Minuten später stellte sich heraus, dass er zuvor mit einem Verkehrsschild zusammengestoßen war. Der Grund hierfür klärte sich ebenfalls schnell auf. Der Verunfallte war deutlich alkoholisiert. Der Sachverhalt wurde an die Polizei übergeben. Der Mann blieb bei seinem Unfall unverletzt.
Ebenfalls nicht unbemerkt blieb der vermeintliche Diebstahlsversuch einer Gruppe Jugendlicher in der Bernburger Schlossstraße. Die Vollzugsbeamten bemerkten, wie eine Person aus der Gruppierung an einer Baustelle ein mobiles Verkehrszeichen aus der Halterung entnahm und mitnehmen wollte. Die Identität aller Personen wurde festgestellt, da diese mithin gegen das Ansammlungsverbot der 3. SARS-CoV-2-EindV verstießen. Nach „Rückbau“ des Schildes erhielten die vier deutlich alkoholisierten Personen Platzverweise.
Insgesamt wurden am Gründonnerstag 35 Personen in kleineren Gruppen angetroffen. Alle Personen zeigten sich nach Belehrungen einsichtig, müssen im Wiederholungsfalle aber mit Bußgeldern rechnen.
Am Karsamstag stellten die Einsatzkräfte mehrfach spielende Kinder auf den Spielgeräten an den Ascherslebener Eine-Terrassen fest. Da derzeit auch das Betreten von Spielplätzen nicht erlaubt ist, wurden die Kinder bzw. ihre Begleiter gebeten, den Bereich zu verlassen.
Weniger Glück hatte ein Angler am Saale-Altarm zwischen Calbe (Saale) und Wispitz. Er hatte für sich und seinen Begleiter am späten Abend den mitgebrachten Grill angefeuert, als er von den Einsatzkräften kontrolliert wurde. Gegen den Mann aus dem Landkreis Harz wurde eine Anzeige gefertigt. Er sei der Annahme gewesen, das Grill- und Picknickverbot in der Öffentlichkeit gelte beim Angeln nicht. Weitere zwei Angler in unmittelbarer Nähe verhielten sich vorschriftsmäßig. Fischereirechtliche Verstöße wurden ebenfalls nicht festgestellt.
Post von der örtlichen Zulassungsstelle wird in den nächsten Tagen ein BMW-Fahrer erhalten. Er wurde in Bernburg (Saale) im Vorbeifahren festgestellt und hatte vorn am Fahrzeug kein Kennzeichen angebracht. Das ordnungsgemäße Anbringen der Kennzeichentafel wird er nun der Zulassungsstelle gegenüber nachweisen müssen. Dagegen half auch das hilfsweise Einlegen der Nummerntafel auf dem Armaturenbrett nichts.
Die Aufmerksamkeit der Einsatzkräfte erweckte auch eine kurzzeitig größere Rauchsäule am Abend über Calbe (Saale). Die Feuerstelle konnte wenig später in einem Gewerbegebiet festgestellt werden. Da sich der Firmeninhaber allein auf dem Grundstück befand, wurde auf weitere Maßnahmen zunächst verzichtet. Inwieweit eine Genehmigung zum Abbrennen vorlag bzw. notwendig war, wird derzeit geprüft.
Insgesamt ist festzuhalten, dass sich der sehr große Teil der Bewohner des Salzlandkreises vorbildlich verhält und selbst die angetroffenen Personen sich stets einsichtig zeigten.