Neue Klage im Verfahren zur Ascherslebener Ortsumfahrung B 180

Der Bau der B180-Ortsumfahrung zwischen Aschersleben/Süd und Quenstedt verzögert sich weiter. Grund ist eine Klage gegen die vorläufige Besitzeinweisung. Damit kann die zuständige Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt nicht auf die benötigten Flächen zugreifen.

Landrat Markus Bauer bedauert, dass eines der wichtigsten Straßenbauprojekte im Salzlandkreis nicht wie geplant umgesetzt werden kann. „Damit müssen die Bürger insbesondere in Aschersleben, Westdorf und Welbsleben weiter auf eine Verkehrsentlastung warten.“ Die neuerliche Verzögerung ist aus Sicht des Salzlandkreises umso schwerwiegender, weil es mehr Verkehr gibt, seitdem die ehemalige Bundestraße 6n Autobahn 36 heißt.

Mit Hilfe der sogenannten Besitzeinweisung im hier notwendigen Flurbereinigungsverfahren zum Bau der Ortumfahrung sollen die notwendigen Grundstücke bereits vor Abschluss des Verfahrens dem zukünftigen Eigentümer zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist, dass die Lasten der grundstücksseitigen Bindung der neuen Straße auf mehreren Schultern verteilt wird. Dabei werden die Verluste der einzelnen Beteiligten durch den Bund finanziell ausgeglichen.

Der Salzlandkreis war in das Planfeststellungsverfahren der seit 2003 nach dem Bundesverkehrswegeplan notwendigen Ortsumfahrung als Träger öffentlicher Belange einbezogen. Mittlerweile laufen Gespräche zur Umstufung des nachgeordneten Straßennetzes, da mit der Fertigstellung der Ortsumfahrung andere Verkehrsströme erwartet werden. Der Landrat betonte, der Salzlandkreis werde sich gemeinsam mit der Stadt Aschersleben weiterhin für eine schnellen Bau der Ortsumfahrung einsetzen.

Seite Mitte 2019 liegt für den neuen Abschnitt der B180 unanfechtbares Baurecht vor. Das zuständige Amt für Landwirtschaft und Forsten Mitte hatte danach mit dem Flurbereinigungsverfahren begonnen, um  die notwendigen Flächen der Landesstraßenbaubehörde zuzuordnen und die Verluste auf mehrere Eigentümer verteilen zu können. Mit der Klage ist das Verfahren vorerst ausgesetzt. Für diese notwendigen Vorbereitungen wurden ursprünglich bis zu zwei Jahre angesetzt. Damit wäre ein Baubeginn Mitte 2021 möglich gewesen.

In diesem Monat war die Hamstersuche auf den landwirtschaftliche Flächen geplant und im Anschluss sollte die archäologische Dokumentation erfolgen. Wann mit einem Baustart zu rechnen ist, konnte die Landesstraßenbaubehörde gegenüber dem Salzlandkreis nicht sagen.

 

Historie:

Der Neubau der B 180 OU Aschersleben/Süd – Quenstedt war bereits im Bundesverkehrswegeplan 2003 als Vorhaben des vordringlichen Bedarfes ausgewiesen. Die Planungen wurden erstmals im Jahr 2004 von der Landesstraßenbaubehörde vorgestellt. Aus verschiedenen Trassenvarianten wurde eine Vorzugstrasse im Raumordnungsverfahren 2006/2007 ermittelt, welche mit der Raumordnung einschließlich der Umweltbelange vereinbar ist. Das Planfeststellungsverfahren zur Herstellung des Baurechts startete im August 2011. Zum Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2015 gingen insgesamt drei Klagen ein. Dadurch wurde ein Planänderungsbeschluss notwendig, welcher samt planfestgestellter Unterlagen im März 2019 bei der Stadtverwaltung Aschersleben zur Einsichtnahme auslag. Dagegen ging keine weitere Klage ein.

 

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