Kontrollen der Corona-Verordnung

Nach Inkrafttreten der Landesverordnung - Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (SARS-CoV-2-EindV) – kontrollieren Gemeinden, Landkreis und Polizei deren Einhaltung.

In den vergangenen beiden Tagen kamen nahezu alle betroffenen Einzelhändler der Schließungsanordnung ihrer Geschäfte nach. In wenigen Einzelfällen gab es Klärungsbedarf hinsichtlich der Auslegung der Verordnung. So mussten einzelne, so genannte Non-Food-Discounter über die zulässigen Warensortimente informiert werden. Ein Teil der Handelsgeschäfte schloss daraufhin von sich aus, andere stellten ihr Warenangebot um.

„Mit den betroffenen Unternehmern gab es keine Probleme,“ bilanziert Landrat Markus Bauer die Umsetzung. Mit der Schließung der Ladengeschäfte gehen jedoch auch massive Einschnitte für die Unternehmer und deren Angestellte einher. Der Landrat verweist daher auf das am Donnerstag im Landkreis vorgestellte Hilfsangebot für die Wirtschaft. Landkreisverwaltung, Agentur für Arbeit, Jobcenter und Salzlandsparkasse handeln abgestimmt  >>>  MEHR

Markus Bauer lobt gleichzeitig auch die Bevölkerung. Die Spielplätze der Region sind in diesen Tagen leer. Was auch für unsere jüngsten Landkreisbewohner eine schwierige Zeit bedeutet, ist aber notwendig aus Gründen des Infektionsschutzes.

Der Landrat appelliert jedoch an die Bürgerinnen und Bürger, nur unbedingt notwendige Besorgungen in der Öffentlichkeit zu erledigen und auf die empfohlenen Abstände von zwei Metern zu achten. „Wenn es uns nicht mit gegenseitigem Verständnis gelingt, Menschenansammlungen zu vermeiden, werden die Gesundheitsbehörden bei weiter steigenden Infektionszahlen über weitere Maßnahmen zu entscheiden haben“, so Bauer im Hinblick auf gut besuchte Innenstädte oder Treffpunkte von Jugendlichen.

 

 


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