Angesichts der stark zunehmenden Ausbreitung von SARS-CoV-2 und der daraus resultierenden Notwendigkeit, größere Menschenansammlungen zu vermeiden, genehmigt das Landesverwaltungsamt zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung eine zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen im Land Sachsen-Anhalt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr, wobei Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag ausgenommen sind.
Die Erlaubnis betrifft folgende Ladengeschäfte und ähnliche Einrichtungen:
Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Filialen der Deutschen Post AG, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Lebens-mittelhandel im Reisegewerbe, Reinigungen und Waschsalons.
In Einkaufszentren und Kaufhäusern ist eine Öffnung nur für die vorgenannten Bereiche erlaubt.
Dabei sind die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes in jeweils gültiger Fassung zu beachten.
Die Festlegung tritt morgen in Kraft und gilt bereits für das kommende Wochenende. Sie tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.