Fachdienst Ausländer- und Asylrecht bis vorerst 08.05.2020 nur eingeschränkt zugänglich

Erstmitteilung am 18.03.2020
08.04.2020: Verlängerung der Frist bis 19.04.2020
17.04.2020: Verlängerung der Frist bis 24.04.2020
28.04.2020: Verlängerung der Frist bis 08.05.2020

 

Der Corona-Virus verbreitet sich auch im Salzlandkreis immer mehr. Deshalb sollte man zurzeit wenig Kontakt mit anderen Menschen haben.

Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, kommen Sie bitte nicht persönlich zu uns. Schreiben Sie eine E-Mail an: fd30@kreis-slk.de oder auslaenderbehoerde@kreis-slk.de oder an die E-Mail-Adresse Ihres zuständigen Sachbearbeitenden. Achten Sie darauf, dass die E-Mail Ihre persönlichen Daten enthält: Name, Geburtstag, Aktenzeichen und so weiter. Schreiben Sie genau, welche Frage oder welches Anliegen Sie haben. So können wir Ihre Anfrage schnell bearbeiten.

Sie können sich auch HIER (Fachdiensteplattform) über die Erreichbarkeit der Mitarbeitenden informieren bzw. verschiedene Formulare herunterladen.

Die Ausländerbehörde entscheidet für jeden Einzelfall, ob Sie persönlich kommen müssen.

Haben Sie schon einen Termin vereinbart? – Dann werden wir uns direkt bei Ihnen melden. Dabei informieren wir, wie Ihr Anliegen bearbeitet wird.

Die Zahltage finden an den bekannten Tagen statt. Andere Anliegen können dort nicht geklärt werden.

 

 


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