Der Salzlandkreis hat heute seine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern vom Juli 2019 - veröffentlicht im Amtsblatt für den Salzlandkreis Nr. 26/2019 vom 05.07.2019 - aufgehoben. Nach der Unterschrift von Landrat Markus Bauer und Veröffentlichung im gestrigen Amtsblatt (29.01.2020) tritt die Änderung in Kraft.
Der Salzlandkreis übt die Gewässeraufsicht aus und beobachtet daher regelmäßig die Entwicklung der Wasserstände. Erst jetzt hatten sich die Pegel in den Gewässern mit erheblicher wasserwirtschaftlicher Bedeutung so weit erholt, dass das im letzten Sommer verfügte Verbot wieder aufgehoben werden könne. Betrachtet werden die amtlichen Gewässerpegel an Elbe (Barby und Aken), Saale (Bernburg und Halle/Trotha), Bode (Staßfurt und Hadmersleben), Wipper (Groß Schierstedt), Eine (Aschersleben und Stangerode), Selke (Hausneindorf und Meisdorf), Fuhne (Baalberge) und Ziethe (Kleinpaschleben).
Neben den Wasserständen werden auch die aktuellen Witterungsbedingungen und die Wetterprognosen herangezogen, ehe die Verwaltungsentscheidung fallen kann über Verbot oder Nichtverbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. „Das ist ein umfangreicher fachlicher und rechtlicher Abwägungsprozesses“, weiß Stefanie Olsen, die zuständige Fachdienstleiterin Natur und Umwelt beim Landkreis. Denn: „Unsere Gewässerlandschaft reicht vom kleinen Dorfteich bis zur Bundeswasserstraße, mit ganz unterschiedlichen Faktoren, die zu betrachten sind. Wir wissen natürlich, dass Wasser auch ein Wirtschaftsgut und Produktionsmittel ist, für die Landwirtschaft, die Industrie oder zur Erholung.“ Deshalb ist es so wichtig und die vordringliche Aufgabe des Salzlandkreises, mit geeigneten Maßnahmen jederzeit sicherzustellen, dass die Gewässer nachhaltig bewirtschaftet werden, dass ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit im Naturhaushalt und als Lebensgrundlage für Tiere und Pflanzen erhalten bleibt oder verbessert wird.
„Wir hoffen, dass sich das Wasserdargebot in unseren Gewässern 2020 so positiv entwickelt, dass nicht erneut ein Entnahmeverbot ausgesprochen werden muss“, blickt Stefanie Olsen voraus. Aus der Erfahrung der zurückliegenden beiden Jahre mit Verboten trifft ihr Fachdienst schon jetzt wichtige Vorkehrungen für alle Fälle. Dazu gehören neben dem Kontakt zum Gewässerkundlichen Landesdienst auch die Analyse aller oberflächigen Wasserentnahmen im Landkreis sowie die Auswertung aller bisherigen Erkenntnisse.
Zur Mitteilung vom 05.07.2019 über das Entnahmeverbot