Bachbrücke zwischen Gnölbzig und Strenznaundorf nach Sanierung wieder frei

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Foto: Salzlandkreis/Pressestelle

Die Bachbrücke im Zuge der Kreisstraße zwischen Gnölbzig und Strenznaundorf ist seit Freitagnachmittag, 20. September, wieder frei. Im Beisein von Landrat Markus Bauer und Ralf Felgenträger, Leiter des Kreiswirtschaftsbetriebes, erfolgte die Verkehrsfreigabe nach einer Grundsanierung unter Vollsperrung.

Nach einer Brückenprüfung im September 2018 musste das Bauwerk sofort für den Fahr- und Fußgängerverkehr gesperrt werden. Bei der alten Gewölbebrücke waren großflächige Ausbrüche festgestellt worden, die die Standsicherheit des Überbaus nicht mehr gewährleisteten. Eine aufwendige Grundsanierung war erforderlich.

Das Bauwerk ist bedeutungsvoll, da die Kreisstraße 2111 eine wichtige überörtliche Verbindung zwischen den beiden Ortschaften Gnölbzig und Strenznaundorf für den öffentlichen Nahverkehr, für Pendler und Lkw sowie für den landwirtschaftlichen Verkehr darstellt. Die Brücke überquert den Gewässerlauf Gnölbziger Graben in Richtung Wipper. Sie unterliegt der Unterhaltungspflicht des Salzlandkreises, der seinen Kreiswirtschaftsbetrieb damit beauftragte.

Das Vorhaben wurde aus dem Mehrjahresprogramm des Kommunalen Straßenbaus gefördert und realisiert. Den Auftrag zur technischen Planung des Ersatzneubaus erhielt das Ingenieurbüro für Bauwesen Norbert Friedrich aus Hettstedt. Unter Verwendung der vorhandenen Natursteinwiderlager erfolgte die Grundsanierung mit einem Wellstahlprofil auf ein neu herzustellendes Stahlbetonauflager. Die Trassierung der Straße wurde nicht verändert.

Nach öffentlicher Ausschreibung ging der Bauauftrag an die Firma Jaeger Spezial- und Tiefbau GmbH + Co. KG aus Bernburg. Rund 250 000 Euro wurden für die Grundsanierung vertraglich gebunden, 80 Prozent aus Mitteln des Entflechtungsgesetzes. Die Bauarbeiten begannen am 16. Juli 2019.  Mit der Verkehrsfreigabe am 20. September kann sie nun wieder öffentlich genutzt werden.

Ein Wort zum ursprünglich vorgesehenen Fertigstellungstermin Ende Sommerferien:

Grundsätzlich sind solche sportlichen Ziele möglich und wurden hier auch angestrebt. Da sich die Bachbrücke aber im Einzugsbereich des Naturparks Unteres Saaletal befindet, sind erhöhte naturschutzrechtliche Auflagen zu erfüllen. Die führten dazu, dass sich die Ausschreibung zur Umsetzung der Maßnahme verzögerte. Umso
erfreulicher ist es, dass die Verkehrsfreigabe vor dem Ende der Herbstferien erfolgen kann. Dafür Dank an alle Beteiligten. Es erfolgt nur die Verkehrsfreigabe, um die Einschränkungen für unsere Bürger und die Wirtschaft so schnell wie möglich zu beenden. Die bautechnische Abnahme erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

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