Getrübtes Bode-Wasser und tote Fische im Raum Staßfurt

Der Salzlandkreis bietet sich an zum gemeinsamen Handeln vor Ort. Er will Lösungen forcieren und über die Gefahrenabwehr hinaus agieren.

 

Mit einem deutlichen Verweis auf das Handeln seiner Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit reagiert Landrat Markus Bauer auf die öffentlich ausgetragene Diskussion. „Ich setze mich dafür ein, den Sachverhalt aufzuklären und die Probleme gemeinsam zu lösen“, bezieht der Landrat des Salzlandkreises klar Position zu den Fragen, die in diesen Tagen auch an ihn herangetragen wurden. Miteinander reden und verantwortlich handeln, jeder der Beteiligten in seinem Bereich – nur so sieht er eine Chance für schnelle, greifbare Ergebnisse zur Verbesserung der Situation um den Fluss und die Fische in der Bodestadt.

Bei den aktuellen Vorkommnissen im Bereich der Bode in Staßfurt - Verunreinigungen des Wassers und tote Fische - ist der Salzlandkreis zuletzt in der vergangenen Woche alarmiert worden. Die untere Wasserbehörde musste handeln zur Abwehr von Gefahren für das Gewässer, so wie es die geltenden Zuständigkeitsregelungen im Land zum Vollzug der wasserrechtlichen Vorschriften vorgeben.

Was war passiert? In den Abendstunden des Mittwochs, 7. August, ging über die Einsatzleitstelle des Salzlandkreises die Meldung über eine Verfärbung der Bode in Staßfurt ein. Der landkreiseigene Bereitschaftsdienst und die Polizei wurden umgehend tätig. Dieser Landkreis-Bereitschaftsdienst verschiedener Fachdienste steht rund um die Uhr zur Verfügung, um, wie bei diesem Beispiel, die fachgerechte Erstaufnahme des Schadensfalls zu sichern und bei Bedarf weitere Maßnahmen einzuleiten. Hier traf noch am selben Abend der Salzlandkreis als untere Wasserbehörde Maßnahmen zur Ermittlung und Abwehr möglicher Gefahren: zur Ermittlung der Schadensursache, zu in Frage kommenden Verursacherquellen, zur Beweissicherung und  Zustandsbetrachtung des Schadensfeldes. Bei der Nachkontrolle am darauffolgenden Donnerstag waren keine weiteren Unregelmäßigkeiten erkennbar.

Die Maßnahmen, die der Salzlandkreis als Gefahrenabwehrbehörde zu treffen hat, enden rechtlich, wenn keine Gefahr mehr besteht. Die Zuständigkeiten gehen an die jeweiligen Verwaltungsbehörden über. Deswegen informierte der Salzlandkreis unmittelbar am 8. August das Landesverwaltungsamt als zuständige obere Wasserbehörde über das Geschehen.

Beim Umgang mit den toten Fischen bleibt weiterhin die Möglichkeit bestehen, die Probleme direkt vorzutragen, damit für den Einzelfall auch Lösungen gefunden werden. Grundsätzlich besteht ein guter und enger Kontakt zwischen den Fischereiausübungsberechtigten und dem Salzlandkreis. 

Der Kreisverwaltung agiert zunächst als Verwaltungsbehörde und verantwortet den Vollzug der Gesetze in eigener Zuständigkeit. Sie versteht sich aber darüber hinaus auch als Ansprechpartner für Bürger, Kommunen und Vereine. In dieser Situation erscheint es wichtig, die Beteiligten vor Ort zusammenzuführen, einen gemeinsamen Informationsstand zu erarbeiten und die gemeinsamen Interessen zum Schutz der Fische, der Bode und der Menschen, die hier leben und arbeiten, nach außen zu vertreten. Die Landkreisverwaltung will nun auch in diesem Sinne handeln.

 

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