Landkreis beschränkt Wasserentnahme - Verbot tritt am Sonnabend, 6. Juli 2019 in Kraft

 

Verbot gilt ab Samstag. Fachdienst Natur und Umwelt kontrolliert verstärkt Einhaltung.


BERNBURG. Die Pegel sinken weiter! Die hochsommerlichen Temperaturen und der zu geringe Niederschlag in den vergangenen Wochen bedrohen den Lebensraum von Tieren und Pflanzen an und in Gewässern zunehmend. Der Salzlandkreis untersagt deshalb, zusätzlich Wasser zu entnehmen. Bereits im vergangenen Jahr musste der Salzlandkreis ein Entnahmeverbot aussprechen.

Die dafür rechtlich notwendige Allgemeinverfügung soll bereits am Freitag in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht werden. Damit kann das Verbot am Sonnabend, 6. Juli, in Kraft treten. Die zuständige Fachdienstleiterin für Natur und Umwelt, Stefanie Olsen, sagt: „Die derzeitigen Wetterprognosen zeigen keine Entspannung der Situation an. Um eine weitere Gefährdungen zu vermeiden, müssen wir handeln.“

Das Verbot gilt für alle Gewässer im Salzlandkreis, also auch für die wasserwirtschaftlichen bedeutenden Gewässer Elbe, Saale, Bode, Wipper, Selke, Eine, Fuhne und Ziethe. Dort ist der Pegelstand mittlerweile soweit gesunken, dass der Sauerstoffgehalt sinkt, der ph-Wert und die Wassertemperatur sich verändern. „Damit wird der natürliche Lebensraum für Tiere und Pflanzen geschädigt“, sagt Stefanie Olsen. Das Verbot gilt bis zum Widerruf. Es richtet sich vor allem an landwirtschaftliche Betriebe, produzierendes Gewerbe oder Privatpersonen, die eine amtliche Erlaubnis zur Entnahme haben. In begründeten Einzelfällen kann eine Ausnahme zugelassen werden.

Das offensichtlichste Zeichen für eine Schädigung eines Gewässers ist ein Fischsterben. Stefanie Olsen ruft Bürger dazu auf, Veränderungen zu melden. Dafür steht die allgemeine Nummer des Landkreises: 03471 684-0 zur Verfügung. 

Nicht erlaubt ist außerdem, Dorfteiche oder Tümpel mit Wasser aus fließenden Gewässern zu befüllen, die vom Austrocknen bedroht sind. Die Fachdienstleiterin betont: „Für die Entnahme von Wasser mit einer technischen Anlage ist grundsätzliche eine Erlaubnis erforderlich.“ Hintergrund: Im vergangenen Jahr hatten unter anderem verschiedene Angelvereine versucht, Fische zu retten. Der Landkreis musste auch in diesen Fällen eine Wasserentnahme aus fließenden Gewässern untersagen. Verboten ist auch, Wasser aus den Teichen oder Tümpeln zu entnehmen.

Der Salzlandkreis wird das Entnahmeverbot in den nächsten Wochen verstärkt von den Mitarbeitern kontrollieren lassen. Verstöße können richtig teuer werden. Strafen bis zu 50 000 Euro sieht der Gesetzgeber vor. „Ein sorgsamer Umgang mit dem Naturraum und der natürlichen Ressource Wasser ist derzeit sehr wichtig“, appelliert die Fachdienstleiterin.

Die Allgemeinverfügung kann ab der kommenden Woche auf der Internetseite des Salzlandkreises eingesehen werden. Darüber hinaus informiert die Untere Wasserbehörde die Städte, Gemeinden, Unterhaltungsverbände, Bauernverbände und Angelverbände sowie den Landesbetrieb für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt über das Entnahmeverbot.

 


Das Entnahmeverbot wurde am 29.01.2020 aufgehoben > zur News-Mitteilung

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Foto: Pressestelle Salzlandkreis

 

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