„Aktive Eingliederung“ und „Gesellschaftliche Teilhabe: Jobperspektive 58+“ gehen in die Verlängerung

Mit der Bekanntgabe der Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung im Jahr 2015 durch das Land Sachsen-Anhalt werden Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit für im Wirtschafts- und im gesellschaftlichen Leben benachteiligte Menschen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds im Salzlandkreis umgesetzt. In Zusammenarbeit mit regional ansässigen Bildungsträgern konnten bisher in den verschiedenen Förderbereichen über 700 vorwiegend langzeitarbeitslose Personen unterstützt und auch erfolgreich auf dem regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Demnächst endet für zwei Förderbereiche „Aktive Eingliederung“ und „Gesellschaftliche Teilhabe: Jobperspektive 58+“ die Laufzeit der geförderten Projekte.

Auf Grund der bisher erzielten Ergebnisse ist das Land Sachsen-Anhalt bestrebt, die Projekte weiterzuführen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration informierte den Salzlandkreis über die Möglichkeit einer Verlängerung.

Die Projekte des Förderbereiches „Aktive Eingliederung“ dienen zur beruflichen Integration von Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Im Salzlandkreis werden sie seit November 2017 an den vier Standorten Aschersleben, Bernburg (Saale), Schönebeck (Elbe) und Staßfurt mit einem finanziellen Volumen von knapp 1.200.000 EUR durchgeführt. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Mit der Verlängerung des Förderbereiches „Aktive Eingliederung“ steht dem Salzlandkreis für die Durchführung neuer Projekte über 24 Monate ein Budget von weiteren 1.200.000 EUR zur Verfügung. Gestartet werden sollte spätestens zum 1. Juli 2020, geendet zum 30. Juni 2022.

Für den Förderbereich „Gesellschaftliche Teilhabe: Jobperspektive 58+“ wurden landesweit seit 2015 rund 35.000.000 EUR bewilligt. In 317 Projekten konnten 1.070 ältere Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gefördert werden. Die Laufzeit endet 2019.

Der Salzlandkreis verfügt derzeit über 79 Beschäftigungsplätze, verteilt auf den gesamten Flächenlandkreis. Ein Großteil der Teilnehmer würde nach Auslaufen der Projekte in den Arbeitslosengeldbezug fallen. Mit der Verlängerung des Förderbereiches ist vorgesehen, die Laufzeit für vorhandene Teilnehmer in den Projekten individuell zu verlängern bis längstens zum 30. Juni 2021, um vielen der Betroffenen einen sozial angemessenen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Insgesamt können 43 Beschäftigungsplätze bis zum 30.06.2021 verlängert werden. Hierfür wird dem Salzlandkreis ein Budget in Höhe von 916.056 EUR zur Verfügung gestellt. Die geplante Verlängerung steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung zur erforderlichen Richtlinienänderung, die sich im landesinternen Mitzeichnungsverfahren befindet.

 

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