Der Planänderungsbeschluss für das Vorhaben Neubau der B 180 Ortsumgehung Aschersleben/Süd – Quenstedt liegt vor.
Die Ortsumgehung Aschersleben/Süd – Quenstedt stellt das letzte Teilstück der Ortsumgehungen im Zuge der B 180 als Verbindung zwischen der A 38 und, über die A 36, die A 14 dar. Mit Fertigstellung der Strecke wird die B 180 ab der Verknüpfung mit der A 38 an der Anschlussstelle Eisleben bis zur A 36 westlich von Aschersleben als leistungsfähige und anbaufreie Verbindung komplettiert.
Der gesamte Straßenzug der B 180 stellt eine wichtige Nord-Süd-Verbindungsachse dar. Sie beginnt in Sachsen in der Nähe von Chemnitz und führt über Altenburg in Thüringen nach Sachsen-Anhalt über Zeitz, Naumburg und Eisleben. Im Norden von Aschersleben erreicht sie Wanzleben und geht von dort weiter Richtung A 2.
Das Vorhaben der Ortsumgehung Aschersleben/Süd – Quenstedt ist u. a. aufgrund der vorhandenen straßenräumlichen und –baulichen Gegebenheiten, sowie der städtebaulichen Situation in den Ortsdurchfahrten Aschersleben und Quenstedt in die Kategorie des vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplanes eingestuft.
Die geplante Trasse beginnt am Knotenpunkt B 180 mit der B 185 westlich der Stadt Aschersleben. Sie verläuft von dort Richtung Süden an Aschersleben und Westdorf vorbei. Zwischen den Ortslagen Westdorf und Welbsleben kreuzt die neue B 180 die L 228 und sodann das Einetal. Danach verläuft sie zunächst in östlicher Richtung und schwenkt dann Richtung Süden ab. Zwischen den Orten Welbsleben und Quenstedt wird die L 229 gekreuzt, im weiteren Verlauf südwestlich von Quenstedt die K 2341. Die Trasse endet auf der vorhandenen B 180 zwischen Quenstedt und Pfersdorf. Die Baustrecke beträgt ca. 8,4 km.
Der Planänderungsbeschluss wird in den Städten Arnstein und Aschersleben zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. In Quenstedt, einem Ortsteil von Arnstein, wird er vom 29.01.2019 bis einschließlich 11.02.2019 ausliegen. In der Stadt Aschersleben ist die Auslegung vom 12.03.2019 bis einschließlich 25.03.2019 geplant. Die Auslegung wird vorab im Amtsblatt der Stadt Aschersleben vom 09.03.2019 bekannt gemacht.
Hinweis: eine grafische Darstellung steht in diesem Fall leider nicht zur Verfügung.
Mitteilung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt