Gegenvorschlag zur Abstufung der B 180

Salzlandkreis bringt mit dem Landkreis Börde und den Anliegerkommunen eine konstruktive Alternative in die Diskussion zur Abstufung der B 180 zwischen Wanzleben-Börde und Egeln-Nord ein

 

Die Bundesstraße B 180 zwischen Wanzleben-Börde (B 246) und Egeln-Nord (B 81) außer der Ortsdurchfahrt Etgersleben soll mit Wirkung vom 1. Januar 2019 abgestuft werden zu Gemeindestraßen in Baulast der Verbandsgemeinde Egelner Mulde (5,250 km) und der Stadt Wanzleben-Börde (7,309 km). Darüber informierte das Land Sachsen-Anhalt schriftlich vor wenigen Wochen den Salzlandkreis. Die Anliegerkommunen waren bereits im Mai 2018 informiert worden und hatten sich ablehnend geäußert. Das zuständige Landesverkehrsministerium hält aber weiter fest an seiner Absicht.

Der Salzlandkreis hatte vor diesem Hintergrund den Nachbarkreis und die beiden Anliegerkommunen zur Besprechung und Festlegung eines gemeinsamen Vorgehens ins Rathaus nach Egeln eingeladen. Aus ihrer kommunalen Sicht erachten die Gesprächsbeteiligten eine Abstufung der B 180 nicht als notwendig. Sollte sie dennoch unumgänglich sein, dann schlagen sie eine Neugestaltung des Straßennetzes für den Raum vor: eine Abstufung der B 180 zu Landesstraßen (L). Mit der neuen bzw. erweiterten Führung der L 70 und L 76 wird das Straßennetz im Bereich neu und klarer strukturiert (siehe Karte unten). Ein konstruktiver Gegenvorschlag untersetzt die Haltung der berührten Landkreise und Kommunen.

Mit einem abgestimmten Antwortschreiben hat sich Landrat Markus Bauer in dieser Woche direkt an den Minister für Landesentwicklung und Verkehr, Thomas Webel, gerichtet: „Der Salzlandkreis vertritt den Standpunkt, dass es nicht erforderlich ist, diesen Abschnitt abzustufen … Sollte … eine Abstufung für das Land Sachsen-Anhalt unumgänglich sein, dann sollte der Straßenabschnitt vollständig zu einer Landesstraße abgestuft werden. Ich werde dies im Folgenden noch näher begründen und das Verkehrskonzept und die Straßennetzgestaltung erläutern“. Auf neun Seiten folgt die Vorstellung und Erläuterung einer durchdachten Verkehrslösung aus der Region. Die Stellungnahme fällt so konkret aus, dass sogar der veränderte Wortlaut einer straßenrechtlichen Entscheidung beigefügt wird, zielführend und schlüssig, meinen die Beteiligten im kreisübergreifenden Konsens.

Neben den Sachgründen enthält das Schreiben eine ausführliche kommunalaufsichtliche Stellungnahme. Darin wird festgestellt, dass sich mit einer Abstufung der B 180 zur Gemeindestraße „die finanzielle Gesamtsituation der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden weiter in einem nicht verhältnismäßigen und auch nicht vertretbaren Maße belasten und weiter verschlechtern würde“.

Das Landesverkehrsministerium wird die Stellungnahmen jetzt prüfen. Landrat Bauer und seine Mitstreiter hoffen natürlich, dass sie mit ihrem Vorschlag aus der Region beim Land auf offene Ohren treffen. 

 

Hintergrund:

Die Bundesstraße B 180 verläuft von Frankenberg (Sachsen, B 169) bis nach Wanzleben-Börde (Sachsen-Anhalt, B 246/B 246a) und hat eine Gesamtlänge von 273 km. In der Historie hatte diese Straße bereits Bedeutung als Preußische Staatschaussee Nr. 73 und 90 bzw. als Reichsstraße 180. Die B 180 führt somit durch die Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie das Land Sachsen-Anhalt. Großräumig wird eine Verbindung der Bundesautobahnen A 72, A 4, A 9, A 38 und A 36 hergestellt. Sie bildet mit diesen und den weiteren Bundesstraßen ein Verkehrsnetz.

Pikant ist, dass die B 180 im aktuell gültigen Bundesstraßenverzeichnis mit den Fern- und Nahzielen (BVERZ 2009) bereits nur noch als Straße von Frankenberg bis Egeln (B 81) mit einer Länge von 257 km geführt wird. Das ist doch sehr verwunderlich. Das Land sieht wegen der Inbetriebnahme des vierstreifigen Ausbaus der B 81 zwischen Egeln und Langenweddingen nicht mehr Verkehrsbedeutung einer Bundesstraße für die B 180 zwischen Wanzleben und Egeln. Zum Zeitpunkt des Bundesstraßenverzeichnisse (2009) war die B 81 noch nicht vierstreifig fertiggestellt.

Gegenstand der Betrachtung ist ein ca. 13 km langer Teilabschnitt, der Gegenstand einer straßenrechtlichen Entscheidung werden soll, mithin also weniger als 5 % der Gesamtlänge der B 180.

Der Salzlandkreis vertritt den Standpunkt, dass es nicht erforderlich ist, diesen Abschnitt abzustufen. Offensichtlich ist aber eine Entscheidung des Bundes dazu bereits vor Fertigstellung und Widmung des vierstreifigen Ausbaus zwischen Egeln und Wolmirstedt am 01.01.2012 erfolgt. Deshalb wurde jetzt ein konstruktiver Gegenvorschlag gemeinsam erarbeitet und eingebracht:

Die Landesstraße L 70 wird verlängert und setzt ihre Ost-West-Führung fort. Die L 70 verbindet damit die Landesstraße L 50 (ehem. B 71) mit der B 81 und weiter mit der B 246. Großräumig bilden die neu geführte L 70 mit den Landesstraßen L 50 und L 63 im Westen bzw. mit den Bundesstraßen B 246 und B 245 ein Verkehrsnetz, das die Bundesautobahnen A 14 und A 2 südwestlich von Magdeburg verbindet. Gleichzeitig fungiert die neue L 70 auch als Zubringer zur vierstreifigen Bundesstraße B 81 insbesondere in Richtung Magdeburg.

Die Landesstraße L 76 verbindet mit der vorgeschlagenen, geänderten Nord-Süd-Führung die Bundesstraßen B 81/B180 mit der Bundesstraße B 246. Diese Straße verbindet damit auch die beiden Grundzentren Egeln und Wanzleben, die sowohl im derzeit gültigen Regionalplan als auch im 1. Entwurf des neuen Regionalplanes der Planungsregion Magdeburg zentralörtlich festgelegt sind. Die neue L 76 fungiert im Zusammenwirken mit der B 180 in Richtung Aschersleben damit auch als Zubringer aus diesem Raum für die Bundesautobahn A 36 ab 01.01.2019.

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