Nachdem der Salzlandkreis im April 2016 mit einer ersten Phase die Einführung der elektronischen Vergabe gemäß den europarechtlichen Vorgaben begonnen hat, geht dieser Prozess nun in die zweite Phase. Zunächst verlangten die EU-Vergaberichtlinien, dass die Bekanntmachung von Ausschreibungen und die Bereitstellung von Vergabeunterlagen in digitaler Form über eine elektronische Plattform zu erfolgen hatten. Es besteht nunmehr die Pflicht, ab dem 18.10.2018 ausschließlich Angebote in elektronischer Form anzunehmen.
Andere als elektronische Angebote dürfen ab dem 18.10.2018 nicht mehr entgegengenommen und im Vergabeverfahren berücksichtigt werden. Dies gilt jedoch zunächst lediglich für Vergaben im Geltungsbereich der Vergabeverordnung (VgV); d.h. für Vergaben oberhalb des gültigen Schwellenwertes.
Die europäischen Vergaberichtlinien fordern also, dass die gesamte Kommunikation und der gesamte Informationsaustausch mit elektronischen Mitteln erfolgen müssen. Dazu gehören insbesondere die elektronische Übermittlung von Bekanntmachungen und Teilnahmeanträgen, die elektronische Verfügbarkeit der Vergabeunterlagen, die elektronische Einreichung von Angeboten und die elektronische Zuschlagserteilung. Die elektronische Einreichung von Angeboten ist nur über eine elektronische Vergabeplattform umsetzbar.
Der Salzlandkreis bedient sich zur Abwicklung seiner Vergabeverfahren eines solchen Vergabemanagementsystems – des AI-Vergabemanagers. Hier registrierte Bieter werden in die Lage versetzt, sämtliche für das jeweilige Vergabeverfahren notwendigen Informationen zu erhalten. Nicht registrierten Bietern sind diese Informationen nicht automatisch zugänglich.
Verpflichtend ist die elektronische Angebotsabgabe jedoch zunächst nur bei solchen Auftragsvergaben, deren Wert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.
Aktuelle Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts
für |
ab 01.01.2018 |
---|---|
Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden |
144.000 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber |
221.000 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern |
443.000 € |
Bauaufträge |
5.548.000 € |
Konzessionsvergaben |
5.548.000 € |
Für Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte sind elektronische Vergabeverfahren derzeit noch nicht verpflichtend. Ob diese auch hier zur Anwendung kommen werden, hängt von der Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Land Sachsen-Anhalt ab.