Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebietes "Mittelelbe zwischen Mulde und Saale" beginnt

Sachsen-Anhalt wird um ein Naturschutzgebiet reicher. Durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt wurde das Landesverwaltungsamt beauftragt, ein Ausweisungsverfahren für das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ auf den Verwaltungsgebieten der Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Salzlandkreis sowie der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau zu führen. Das auszuweisende Gebiet umfasst zum einen das Kerngebiet des Naturschutzgroßprojektes „Mittlere Elbe“ sowie vollständig das FFH-Gebiet „Elbaue Steckby-Lödderitz“ und anteilig die FFH-Gebiete „Kühnauer Heide zwischen Aken und Dessau“, „Saaleaue bei Groß Rosenburg“ und das Vogelschutzgebiet „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“. Diese Flächen sind nicht Gegenstand des derzeit laufenden Verfahrens der Landesverordnung über die NATURA 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt.

Außerdem umfasst das geplante Naturschutzgebiet die gegenwärtig rechtskräftigen Naturschutzgebiete „Steckby-Lödderitzer Forst“ und „Saalberghau“, die mit Inkrafttreten der nun im Verfahren befindlichen Verordnung außer Kraft treten werden, deren Regelungen aber weitgehend in die neue Schutzgebietsverordnung einfließen. Weiterhin wurden auch durch den Bund zum Nationalen Naturerbe erklärte Gebietsteile z. B. Kühnauer Heide und Olberg, mit in das geplante Naturschutzgebiet einbezogen. Ein Großteil des Gebietes befindet sich im Biosphärenreservat „Mittelelbe“.

Insgesamt hat das geplante Naturschutzgebiet eine Flächengröße von 8.509 Hektar. Davon entsprechen ca. 4.133 Hektar der Fläche der bereits bestehenden Naturschutzgebiete und ca. 2.360 Hektar Kernzonen, welche bereits im Eigentum des Landes bzw. von Naturschutzorganisationen sind. Fachliche Grundlage für die Erarbeitung der Verordnung bildet die Erfassungen von Lebensräumen und Arten im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) und des World Wide Fund For Nature (WWF). Durch das Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung des Landesverwaltungsamtes wurde auf dieser Basis ein Verordnungsentwurf erarbeitet.

Am 9. August 2018 beginnt das öffentliche Beteiligungsverfahren für die Sicherung des Naturschutzgebietes. Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung haben Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Flächen die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme.

Der Verordnungsentwurf sowie die dazugehörigen Karten liegen in den betroffenen Städten Aken (Elbe), Barby, Dessau-Roßlau, Zerbst/Anhalt und im Landesverwaltungsamt (Obere Naturschutzbehörde) im Zeitraum vom 9. August bis 10. September 2018 aus und können während der Dienst- bzw. Sprechzeiten eingesehen werden. Bis zum 25. September 2018 können Privatpersonen (Eigentümer, Nutzer und in sonstiger Weise Betroffene) ihre Stellungnahmen einreichen.

Dadurch erhält jedermann Gelegenheit, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen und entsprechende Hinweise zu geben. Aufgrund dieser Anregungen werden die Regelungen der Verordnung geprüft und gegebenenfalls geändert.

 

Hintergrund

Das geplante Naturschutzgebiet umfasst das Kerngebiet des Naturschutzgroßprojektes „Mittlere Elbe“, in dessen Fokus die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Auenlandschaft an der Mittleren Elbe durch vielfältige Maßnahmen des Schutzes, der Pflege und der Nutzung stehen. Naturschutzgroßprojekte dienen generell der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung und werden durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert. Weiterhin wird dieses Projekt mit Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des WWF, der als Projektträger fungiert, finanziert. Das Projekt startete 2001 und wird 2018 enden. Das Land Sachsen-Anhalt hat sich verpflichtet, das Kerngebiet des Projektes zum Naturschutzgebiet zu erklären.

Zusätzlich dient die Ausweisung der Sicherung von NATURA 2000-Gebieten im Flächenumgriff des Naturschutzgebietes. Bei NATURA 2000 handelt es sich um ein Netz an Schutzgebieten, welche alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union zusammen geschaffen haben und die nationalrechtlich unter Schutz zu stellen sind. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als NATURA 2000-Gebiete ausgewiesen werden, sind die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) der EU. Vogelschutzgebiete dienen dem Schutz gefährdeter wildlebender Vogelarten in ihren Lebensräumen. FFH-Gebiete wurden eingerichtet um gefährdete Lebensräume sowie Tiere und Pflanzen zu schützen.

 

Schutzzweck und Gefährdung

Das geplante Naturschutzgebiet beinhaltet die naturnahen Flusslandschaften der Mittleren Elbe sowie des Mündungsgebietes der Saale. Weich- und Hartholzauenwälder sowie Grünlandkomplexe mittlerer und feuchter Standorte stellen darin Lebensräume für zahlreiche an Feuchtgebiete gebundene Tier- und Pflanzenarten dar.

Die ausgedehnten, zum großen Teil in der rezenten Überflutungsaue gelegenen Wiesen und Wälder werden durch Hochwasser, sowie im ausgedeichten Bereich teilweise durch Qualmwasser beeinflusst. Das Gebiet ist durch eine Vielzahl von Altwassern, Flutrinnen und nassen Senken mit Verlandungszonen geprägt. Des Weiteren werden auch der Steckbyer Forst und die Kühnauer Heide einbezogen, in denen sich neben den bestimmenden Waldkomplexen, offene Binnendünen, Trockenrasen und Heideflächen befinden.

Schützenswerte Arten sind z. B. Biber, Fischotter, Seeadler, Rotbauchunke und Heldbock.

Naturnahe Auenlandschaften mit ihrer typischen Tier- und Pflanzenwelt, wie sie innerhalb des geplanten Naturschutzgebietes vorhanden sind, werden insbesondere seit Ende des 19. und Beginn des 20. Jahrhunderts stark zurückgedrängt. Zu den Gründen gehören Flussbegradigung und -verbauung, Eindeichung von Überschwemmungsgebieten, Entwässerungsmaßnahmen sowie die zunehmend intensive Nutzung von Auengrünland und das vermehrte Auftreten von Neozoen. Die beiden Letzteren führen zu einer floristischen Artenverarmung und zu einem starken Rückgang von Wiesenvögeln wie Bekassine oder Großer Brachvogel. Viele Vorkommen solcher Arten sind bereits erloschen. Grünlandbiotope hängen von regelmäßiger, adäquater Nutzung ab. Zum einen stellt intensive Bewirtschaftung eine Gefährdung dar, zum anderen bedroht aber auch Brachfallen die Offenlandbereiche. Weitere Beeinträchtigungen können sich durch unangepasste Freizeitaktivitäten sowie durch nicht nachhaltige Ausübung sonstiger traditioneller Gebietsnutzungen wie Forstwirtschaft, Jagd oder Fischerei ergeben.

 

Mediation

Die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ und die damit verbundenen Sicherung des Kerngebietes des Naturschutzgroßprojektes und der nationalrechtlichen Sicherung der im flächenumgriff enthaltenen NATURA 2000-Gebiete soll nicht zur Verunsicherung der Bürger und insbesondere der Grundeigentümer und Nutzer führen. Für die Zielstellung einer breiten Transparenz und die Einbeziehung eines großen Personenkreises während der jeweiligen Unterschutzstellungsverfahren sind die inhaltlichen und fachlichen Hintergründe sowie aktuelle Ergänzungen zusätzlich auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes eingestellt. Außerdem wurde ein Flyer erarbeitet, der die wesentlichen Eckpunkte zusammenfasst und jeweils in den Stadtverwaltungen ausgelegt wird.

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Flyer:

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