Die Trockenheit hält weiter an und auch für die kommenden Wochen, so sieht es zumindest derzeit aus, wird wenig Niederschlag erwartet. Der Salzlandkreis hat sich aus diesem Grund entschieden den Eigentümer- und Anliegerverbrauch sowie die erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse wie folgt zu beschränken: Die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben und Teiche) ist ab Mittwoch, dem 18.07.2018 untersagt.
Diese Anordnung betrifft die Eigentümer und Anlieger der Gewässer. Auch betroffen von der Verfügung sind mit wasserrechtlichen Erlaubnissen untersetzte Entnahmen. Das Schöpfen mit Handgefäßen ist im Rahmen des Gemeingebrauchs weiterhin zulässig.
Seitens des Fachdienstes (FD) 42 Natur und Umwelt ergeht darüber hinaus die Bitte an alle, in jeglicher Hinsicht sparsam mit Wasser umzugehen.
Die aktuell erlassene Allgemeinverfügung ist am 17.07.2018 im Amtsblatt des Salzlandkreises erschienen und tritt damit am 18.07.2018 in Kraft. Die Verfügung behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 31.10.2018 oder bis auf Widerruf durch den Salzlandkreis als Untere Wasserbehörde.
Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet. Die Untere Wasserbehörde, die im FD 42 Natur und Umwelt ansässig ist, weist darauf hin, dass die Einhaltung des Verbots im erforderlichen Umfang, insbesondere an wasserwirtschaftlich und ökologisch gefährdeten Gewässerabschnitten, durch die UWB kontrolliert wird.
Hintergrund:
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Oberflächengewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung der Situation ist nicht absehbar. Zudem sind verstärkt Wasserentnahmen mittels Pumpvorrichtungen, insbesondere zu Bewässerungszwecken bekannt geworden, welche im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs nicht mehr zulässig sind. Es ist zu berücksichtigen, dass nicht nur Ackerflächen, Blumen und Gemüsepflanzen vom Austrocknen bedroht sind, sondern auch die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen, die ohne Wasser nicht überleben können. Insbesondere bei der Wasserentnahme aus kleinen Bächen und Gräben ist schnell die Grenze überschritten, bei der für die Lebewesen im oder am Gewässer nichts mehr übrig bleibt und dadurch große Schäden entstehen können.
Die Vollversion der Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und der wasserrechtlichen Erlaubnisse einschließlich der Begründung ist zudem einsehbar im FD 42 Natur und Umwelt des Salzlandkreises, Sachgebiet Wasser, Ermslebener Str. 77 in 06449 Aschersleben.