Landrat Markus Bauer regt für das Land Sachsen-Anhalt die Überarbeitung des Krankenhausgesetzes (KHG LSA) an. Denn im Salzlandkreis gibt es Probleme bei der Aufnahme von Patienten an den Klinikstandorten (Siehe Mitteilungsvorlage der Kreisverwaltung unter Tagesordnungspunkt (TOP) 4: https://bi.salzlandkreis.de/to0040.asp?__ksinr=1412 ). Die Landkreise und kreisfreien Städte sichern [gemäß § 1 Abs. 1 KHG LSA] zwar die Krankenhausversorgung der Bevölkerung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises nach den Maßgaben des Krankenhausplanes, wobei die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten ist, insbesondere ist gemeinnützigen und privaten Krankenhausträgern ausreichend Raum zu geben, so im Gesetz. In Bezug auf die Krankenhausversorgung mittels der gemeinnützigen und privaten Krankenhausträger fehlen den Landkreisen und kreisfreien Städte jedoch die erforderlichen gesetzlichen Überwachungs- und Sanktionsmöglichkeiten. Insoweit ist eine Novellierung des Krankenhausgesetzes dringend erforderlich, schätzt Bauer ein.
Die derzeitige Fassung des Krankenhausgesetzes ist aus dem Jahr 2005. Insbesondere mangele es laut Kreisverwaltung an der Regelung der Krankenhausaufsicht im Land. Das trifft den Salzlandkreis besonders schwer, da die Krankenhausversorgung durch private Klinikbetreiber wahrgenommen wird und bei den aktuellen Problemen ein nur eingeschränktes rechtliches Eingriffsrecht des Landkreises besteht. Zudem ist der Salzlandkreis Vertragspartner eines Klinikbetreibers, eine Tatsache die insofern auch zu berücksichtigen ist. Im Kreisgebiet ist der private Klinikbetreiber an vier von fünf Standorten der gleiche.
Landrat Markus Bauer möchte die Wertschätzung für die täglich anspruchsvolle Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leitstelle des Landkreises, der Rettungssanitäter und Notärzte, aber auch des medizinischen Personal in den Kliniken selbst, hervorheben und vor Angriffen schützen. „So wie in den letzten Monaten geht es nicht weiter“, sagt Bauer dessen Kreisverwaltung alle Informationen zu Engpässen der Notfallversorgung in Kliniken öffentlich macht. Die Hoffnung liegt darin, mit dieser Transparenz eine Kehrtwende einzuleiten und dass die Formulierungen vergleichbarer Gesetze anderer Bundesländer auch in Sachsen-Anhalt Schule machen. Im 1. Quartal 2018 wurden im Salzlandkreis insgesamt 207 Abmeldungen einzelner Stationen dokumentiert. Im Vorjahreszeitraum waren es nur insgesamt 33 Abmeldungen.
Gerade bei einer so wichtigen Angelegenheit wie der Notfallversorgung dürfe nach dem Erkennen akuter Einschränkungen keine Zeit verloren gehen, mahnt er an. Der 47-Jährige möchte die Situation am liebsten ad hoc ändern und kämpft deshalb um Aufmerksamkeit für sein Anliegen. „Es geht um Leib und Leben“, macht Bauer die Dringlichkeit deutlich. „Wir müssen jetzt ganz klare Prioritäten setzen“, ist er überzeugt. Die fachliche Arbeit von Klinikbetreibern werde nicht in Frage gestellt, macht Bauer klar. Seine Erwartungshaltung sei die „uneingeschränkte Zusammenarbeit aller Partner“ mit dem Ziel der Sicherstellung der Krankenhausversorgung im Salzlandkreis.