Verwaltungsvollzugsbeamte des Salzlandkreises kontrollieren Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

Verwaltungsvollzugsbeamte des Salzlandkreises haben in der Nacht zum Sonntag Kontrollen u.a. zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durchgeführt. Die Maßnahmen bezogen sich vordergründig auf öffentliche Plätze, aber auch Spielhallen und Shisha-Bars wurden kontrolliert. Insgesamt verliefen die Einsätze in den Abend- und Nachtstunden positiv, lautet das Fazit einer gemeinsamen Pressemitteilung der Stadt Aschersleben und des Salzlandkreises.

Lediglich in Bernburg (Saale) sind vier Jugendliche ermahnt worden, die zuvor die Geländer der Schlossterrassen überklettert hatten. Sie mussten ihren abendlichen Treffpunkt wieder zurück verlagern. Während des parallel stattgefunden Kneipenfestes blieb es aus ordnungsrechtlicher Sicht in Bernburg (Saale) ruhig. In Staßfurt wurden eine Spielhalle und eine Shisha-Bar, sowie die öffentlichen Plätze in der Innenstadt kontrolliert. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind nicht festgestellt worden. Nachdem es in den vergangenen Wochen wiederholt zu Einsätzen der Bundespolizei am Bahnhof in Aschersleben kam, wurde auch diese Örtlichkeit, ebenso wie das Gelände rund um die Herrenbreite aufgesucht. In diesen Bereichen war jedoch alles ruhig.

Gegen 00:20 Uhr kontrollierten die Vollzugsbeamten des Salzlandkreises in Zusammenarbeit mit der Bauordnungsbehörde, dem Ordnungsamt der Stadt Aschersleben und der Polizei eine Veranstaltungsstätte in der Ascherslebener Innenstadt. Geprüft wurde die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, der zulässigen Besucherhöchstzahl, das Vorhalten der erforderlichen Rettungswege und die Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften in Bezug auf den eingesetzten Sicherheitsdienst.

Bauordnungsrechtlich wurden kleinere, leicht zur korrigierende Mängel festgestellt. So ist bei künftigen Veranstaltungen ein Fluchtweg im Außenbereich auch als solcher deutlich zu kennzeichnen. Gewerberechtlich wurden durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Aschersleben geringfügige Verstöße nach dem Landesgaststättengesetz und der Bewachungsverordnung festgestellt. Insgesamt sind drei Veranstaltungsstätten kontrolliert worden. Die Verstöße liegen im Verwarngeld- und Bußgeldbereich. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wurden auch hier nicht festgestellt. Insgesamt waren die Vollzugsbeamten des Landkreises von 20:00 Uhr bis 02:00 Uhr im Einsatz.

Hintergrund

Der Salzlandkreis führt regelmäßig Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes durch. Neben präventiven Angeboten soll mit diesen ordnungsrechtlichen Maßnahmen insbesondere das Phänomen des so genannten „Komasaufens“ zurückgedränt werden. Nach Angaben der DAK mussten im Jahr 2016 im Salzlandkreis insgesamt 66 Kinder und Jugendliche mit Alkoholvergiftungen behandelt werden.

 

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