Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist inzwischen noch näher an Deutschland herangerückt. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bewertet das Risiko der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland insgesamt als hoch. Deshalb sind die Jäger zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen, um den möglichen Eintrag der ASP bei Wildschweinen schnellstmöglich zu erkennen und somit die Weiterverbreitung und den möglichen Eintrag in Hausschweinebestände zu verhindern.
Jagdausübungsberechtigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit gemäß § 1 i.V.m. §§ 23 und 24 Bundesjagdgesetz gefallene oder verunfallte Wildschweine beproben, erhalten für jede untersuchungsfähige Probe 50,00 €.
Probenahme:
- Schweißproben aus der Brandvene von verunfallten Wildschweinen;
- blutiges Sekret von Fallwild (in Röhrchen oder mit Tupfer in Röhrchen);
- ganze Tierkörper Fallwild bis 30 kg;
- ggf. Schweißproben aus der Brandvene;
- von krankheitsauffällig erlegten Wildschweinen (unter Beachtung der ggf. geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften) und
- von nach dem Aufbruch krankheitsauffälligen, erlegten Wildschweinen (bei Seuchenverdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche wird auf § 4 (5) TierGesG hingewiesen; unter Beachtung der ggf. geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften).
Tupfer und Röhrchen sowie Probenbegleitscheine werden durch 31 FD Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz an den Kurierstandorten Aschersleben Haus 1, Bernburg Haus 4 und Schönebeck Bürgerbüro zur Abholung bereitgestellt.
Zu beachten ist:
- Formulare vollständig und gut lesbar ausfüllen;
- GPS-Koordinaten, alternativ genaue Beschreibung der Lage des Fundortes im Hinweisfeld (nur wenn Angabe der GPS-Koordinaten nicht möglich);
- Abgabe der Proben mit Begleitschein (Untersuchungsanträge) an den Kurierstandorten des FD 31 bzw. beim für den Fundort zuständigen Veterinäramt.
Die Prämienauszahlung erfolgt nach abgeschlossener Untersuchung wie folgt:
- Übermittlung der erforderlichen Angaben (Name, Adresse, Probenanzahl und Bankverbindung) durch das LAV an die Tierseuchenkasse;
- Überweisung der Prämie an den Jagdausübungsberechtigten durch die Tierseuchenkasse.